Rückwirkende Versicherungsplicht? (Krankenkassenrecht)

Peter Miller, Samstag, 10.05.2008, 19:57 (vor 6041 Tagen)

Hallo!
Ich bin Student, 24 und bisher familienversichert gewesen. In Jahr 2007 habe ich durchgängig mehr als 350 € pro Monat verdient nebenbei. Nachdem ich nun zu einer anderen Firma gewechselt bin (seit Mai 08), habe ich von meiner KK Post erhalten. Diese schreibt, dass durch mein monatliches Gehalt die Familienversicherung bei denen hinfällig geworden ist für das gesamte Jahr 2007. Gleichzeitig wird mir angeboten, sich rückwirkend für 2007 bei denen zu versichern als Student. Bis auf den Zahnarztbesuch und viell. 2 Arzttermine war ich 2007 nicht krank. Meine Fragen nun: Muss ich mich rückwirkend versichern, auch wenn die Leistungen, die ich genutzt habe, wesentlich geringer waren als die Jahresgebühr der KK? Oder ist es möglich sich erst ab dem 1.5.08 neu zu versichern?
Danke & Grüße

Peter M.

Re: Rückwirkende Versicherungsplicht?

nimms leicht, Samstag, 10.05.2008, 22:02 (vor 6041 Tagen) @ Peter Miller

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Nehmen wir einmal an, die Familienversicherung wurde als Student mit zu hohem Einkommen tatsächlich verlassen:

Dann regelt im Link der Absatz (1) Nr. 9 dass Du unmittelbar anschließend als Student eigenständig versicherungspflichtig warst und bist.

Solltest Du durch irgendein Kunstück nicht als Student pflichtig gewesen sein, greift Absatz (1) Nr. 13 . Dann wärest Du ab 1.4.2007 kostenpflichtig dabei. Zu wesentlich ungünstigeren Konditionen.

Zum Schluß noch ein Gedankenexperiment:
Stelle Dir vor eine Feuerversicherung müsse am Ende des Versicherungjahres auf den Jahresbeitrag verzichten, wenn es nicht gebrannt hat.
Nur es brennt, gäbe es nur den Jahresbeitrag.
Würde solch ein Unternehmen überleben ?

So verhält es sich mit Deinem Arztbesuch und der Berechtigung des Jahresbeitrages.

Eine Versicherung ist keine Sparform.


Re: Rückwirkende Versicherungsplicht?

nimms leicht - Korrektur, Samstag, 10.05.2008, 22:04 (vor 6041 Tagen) @ nimms leicht

Zum Schluß noch ein Gedankenexperiment:
Stelle Dir vor, eine Feuerversicherung müsse am Ende des Versicherungjahres auf den Jahresbeitrag verzichten, wenn es nicht gebrannt hat.
Nur wenn es brennt, gäbe es den Jahresbeitrag.
Würde solch ein Unternehmen überleben ?

So verhält es sich mit Deinem Arztbesuch und der Berechtigung des Jahresbeitrages.

Eine Versicherung ist keine Sparform

Re: Rückwirkende Versicherungsplicht?

Peter Miller, Donnerstag, 15.05.2008, 21:32 (vor 6036 Tagen) @ nimms leicht

@ nimms leicht:
Vielen Dank für die Antwort!

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