Re: Berufsstart nach 3jähriger PKV-Studentenvers. (Krankenkassenrecht)
3x Nein!
Der Gesetzgeber will eine Abstandszahlung von drei Jahren von einem jungen Gesunden, um Sie dann faktisch nie mehr in die GKV zu lassen.
Schließen Sie eine Anwartschaft ab. Vergessen Sie hierbei nicht die Lohnfortzahlung und die Kur- (falls es das bei Ihrem Versicherer gibt) und Pflegeversicherung, sonst ist die Anwartschaftsversicherung bei einer Erkrankung für die Katz.
Hatten Sie einen Studententarif sind allerdings keine Rücklagen gebildet worden!
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- Berufsstart nach 3jähriger PKV-Studentenvers. -
Jan,
12.05.2008, 19:30
- Re: Berufsstart nach 3jähriger PKV-Studentenvers. - Thomas, 13.05.2008, 15:27