Re: Wechsel als Angestellter von PKV inGKV (Krankenkassenrecht)
In der PKV unterliegst Du dem allgemeinen Vertragsrecht - Du kannst also im Regelfall kündigen, wie Du möchtest.
Die Familienversicherung dürfte - bei Erfüllung der Voraussetzungen - absolut kein Problem darstellen.
Recht knapp und gut ist das unter http://www.krankenkassen-direkt.de/services/faq.pl?val=1211003567&job=uni&faq=2639630&suche=familienversicherung erläutert.