Re: Wechsel als Angestellter von PKV inGKV (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Samstag, 17.05.2008, 07:54 (vor 6034 Tagen) @ Lutz

In der PKV unterliegst Du dem allgemeinen Vertragsrecht - Du kannst also im Regelfall kündigen, wie Du möchtest.

Die Familienversicherung dürfte - bei Erfüllung der Voraussetzungen - absolut kein Problem darstellen.

Recht knapp und gut ist das unter http://www.krankenkassen-direkt.de/services/faq.pl?val=1211003567&job=uni&faq=2639630&suche=familienversicherung erläutert.


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