Re: Wechsel als Angestellter von PKV inGKV (Krankenkassenrecht)
In der PKV unterliegst Du dem allgemeinen Vertragsrecht - Du kannst also im Regelfall kündigen, wie Du möchtest.
Die Familienversicherung dürfte - bei Erfüllung der Voraussetzungen - absolut kein Problem darstellen.
Recht knapp und gut ist das unter http://www.krankenkassen-direkt.de/services/faq.pl?val=1211003567&job=uni&faq=2639630&suche=familienversicherung erläutert.
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- Wechsel als Angestellter von PKV inGKV -
Lutz,
16.05.2008, 16:23
- Re: Wechsel als Angestellter von PKV inGKV -
Jon Dohnson,
17.05.2008, 07:54
- Re: Wechsel als Angestellter von PKV inGKV - Lutz, 19.05.2008, 08:01
- Re: Wechsel als Angestellter von PKV inGKV -
Jon Dohnson,
17.05.2008, 07:54