Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist (Krankenkassenrecht)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 2003 erhalte ich eine Betriebsrente meines verstorbenen Mannes. Meine Krankenkasse teilte mir mit, dass bei einer Betriebsprüfung festgestellt wurde, das ich keine Beiträge gezahlt hätte und eine Nachforderung anstehe. Auf Anfrage bei der Firma Mannes teilte man mir daraufhin mit, das grundsätzlich die KK informiert wird und sich daraufhin äußern muß, ob der Beitrag abgezogen werden soll oder der Anspruchsteller Selbstzahler ist. Irgendwie ist dieses Schreiben wohl auf der Strecke geblieben, die KK behauptet, sie hätten nichts bekommen. Mein Sohn bezieht eine Halbwaisen-Rente, bei ihm sind die Beiträge abgezogen worden, so dass er nichts nachbezahlen muß.
Meine Frage, trage ich hier die Schuld? bei der KK kam ich mir vor wie eine Betrügerin, die ihre Rentenbezüge absichtlich verschwiegen hat. Ich bin mir keiner Schuld bewußt, da ich immer angenommen habe, das alles korrekt läuft.
In einer Trauersituation kann man an solche Sachen gar nicht denken. Bei der gesetzlichen Rente wird der Beitrag ja auch gleich in Abzug gebracht.
Habe ich hier ein Widerspruchsrecht (Verjährungsfrist) und da ich ja bei der KK bleiben möchte, kann ich einen Vergleich anbieten?
Ich bedanke mich im voraus für eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jutta Koptik
Re: Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist
Grundsätzlich verjähren Beiträge nach 4 Jahren. Beiträge von 2003 könnten deshalb seit dem 01.01.08 verjährt sein, es sei denn, die Beiträge wurden in einem Bescheid festgesetzt oder vorsätzlich vorenthalten; in solchen Fällen beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Re: Nachforderung der Krankenkasse bzw. Verjährungsfrist
Vielen Dank, für die Antwort.
Einen Bescheid habe ich von keiner Seite bekommen. Aber wie beweise ich, dass ich nicht vorsätzlich gehandelt habe? oder muß die KK mir das nachweisen? Spreche nämlich morgen mit einen KK-Mitarbeiter.
Vielleicht weiss ja jemand Rat.
Vielen Dank
Jutta Koptik