Krankengeldbezug (Krankenkassenrecht)
Wer kann mir folg.Frage beantworten: bekomme seit 5/07 Krankengeld von d.KK, vorher arbeitslos und die letzten 6 Wochen auch noch Geld v. AA. Im Okt. 08 läuft das Krankengeld aus, danach stehen mir noch 8 Monate Arbeitslosengeld zu. Jetzt die Frage: Werden mir die 6 Wochen abgezogen od. nicht? Beim Bezug v. Krankengeld 78 Wochen werden sie abgezogen. Sollten diese auch beim ALG abgezogen werden, wäre dies doppelt. Kann das sein ??