Re: rückwirkender Ausschluß aus der GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo,
die Frage ist: Was verdienst Du eigentlich? Überschreitest Du die Beitragsbemessungsgrenze der letzten Jahre eigentlich? Schreib doch bitte mal Dein Brutto-Jahreseinkommen nach Jahren auf.
Ansonsten: Die GKV kann rückwirkend für 4 Jahre die Beiträge fordern oder auch das Kind ausschließen und die Behandlungskosten zurückfordern - wenn der Anspruch für die Familienversicherung entfallen ist.
LG, Shops