Re: rückwirkender Ausschluß aus der GKV (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Dienstag, 20.05.2008, 17:06 (vor 6031 Tagen) @ Chris

Hallo,

die Frage ist: Was verdienst Du eigentlich? Überschreitest Du die Beitragsbemessungsgrenze der letzten Jahre eigentlich? Schreib doch bitte mal Dein Brutto-Jahreseinkommen nach Jahren auf.

Ansonsten: Die GKV kann rückwirkend für 4 Jahre die Beiträge fordern oder auch das Kind ausschließen und die Behandlungskosten zurückfordern - wenn der Anspruch für die Familienversicherung entfallen ist.

LG, Shops


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