Re: rückwirkender Ausschluß aus der GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo,
die Frage ist: Was verdienst Du eigentlich? Überschreitest Du die Beitragsbemessungsgrenze der letzten Jahre eigentlich? Schreib doch bitte mal Dein Brutto-Jahreseinkommen nach Jahren auf.
Ansonsten: Die GKV kann rückwirkend für 4 Jahre die Beiträge fordern oder auch das Kind ausschließen und die Behandlungskosten zurückfordern - wenn der Anspruch für die Familienversicherung entfallen ist.
LG, Shops
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- rückwirkender Ausschluß aus der GKV -
Chris,
19.05.2008, 23:20
- Re: rückwirkender Ausschluß aus der GKV - Shoppingqueen, 20.05.2008, 17:06