rückwirkender Ausschluß aus der GKV (Krankenkassenrecht)
Hallo an alle,
bei mir ergibt sich folgendes Problem. Ich bin selbstständig und privat versichert. Nach der Geburt meines Sohnes in 2005 wurde ich v.d. GKV meiner Frau wg. meiner Einünfte angeschrieben. Da ich in gemäß meines Einkommensteuerbescheides 2004 einen geringeren Bruttoverdienst als meine Frau hatte, wurde unser Sohn in die Familienversicherung aufgenommen.
Nachdem meine Frau nach 30 Monaten Elternzeit ohne Einkommen in eine 60%ige Teilzeitstelle einstieg, wurde mir von meinem Versicherungsvermittler mitgeteilt, dass mein Sohn eigentlich nicht mehr über die Familienversicherung meiner Frau versichert sein darf. Ich fing also an eine vernunftige PKV für meinen Sohn zu suchen. Nachdem sich die Annahme meines Sohn wg. diverser Nachforderungen der PKV immer weiter hinzog und wir dann auch noch die Kündigungsfrist der GKV meiner Frau einhalten mußten - sie wechselte dann zu einer anderen GKV - wurde unser Sohn letztendlich zum 1. Mai 08 in die PKV aufgenommen.
Prompt erreichte mich letzte Woche ein Schreiben der ehemaligen Familienversicherung mit der Ausforderung meine Einkommensverhältnisse ab 2005 offen zu legen:
Frage: die GKV wußte, dass meine Frau die Elternzeit 30 Mon. ausnutzte und nichts verdiente: wie sieht es mit einer Nachzahlungspflicht f.d. 30 Monate aus?
Und wie sieht es mit dem Zeitraum von 10/07 bis 05/08 aus?
Werden mir auch die Zeiträume der Kündigungsfristen zur Last gelegt?
Mglw. dumm gelaufen; kann mir vielleicht jmd. einen Tpp geben?
Merci im voraus
Chris
Re: rückwirkender Ausschluß aus der GKV
Hallo,
die Frage ist: Was verdienst Du eigentlich? Überschreitest Du die Beitragsbemessungsgrenze der letzten Jahre eigentlich? Schreib doch bitte mal Dein Brutto-Jahreseinkommen nach Jahren auf.
Ansonsten: Die GKV kann rückwirkend für 4 Jahre die Beiträge fordern oder auch das Kind ausschließen und die Behandlungskosten zurückfordern - wenn der Anspruch für die Familienversicherung entfallen ist.
LG, Shops