Befreiung von der Sozialversicherungspflicht (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin in der PKV und habe nach Mutterschutz und Elternzeit in
Teilzeit wieder angefangen zu arbeiten, falle damit unter die Bemessungsgrenze. Mein Arbeitgeber hat mich nicht darüber informiert, dass ich mich für einen Verbleib in der PKV von der
Sozialversicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten befreien lassen muss. Dies ist erst aufgefallen, als ich zum 2. Mal in Mutterschutz und Elternzeit gegangen bin. Das war 3 Jahre später.
Ich möchte gerne in der PKV versichert bleiben.
Ist die Befreiung eine Formalität, die die GKV auch nachträglich annimmt oder sollte ich keine schlafenden Hunde wecken?
Wie gehe ich am besten vor?
Danke im voraus
Dagmar
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