Sonderkündigung und Psychotherapie (Krankenkassenrecht)

dominik @, Donnerstag, 29.05.2008, 19:08 (vor 6022 Tagen)

Hallo,
ich habe vor 2,5 Jahren eine PKV abgeschlossen aus der GKV heraus. Nun habe ich bisher keine Leistungen in Anspruch genommen, jetzt habe ich mit einer Psychotherapie begonnen und nach der ersten Rechnung teilt man mir mit die sei nicht im Programm . Nun stehe ich da und weiss weder ein noch aus. Wie kann es sein, dass ein Regeleistung bei einer sogenannten Vollversicherung nicht dabei ist.
Wenn dies der Fall ist, dass die Versicherung recht hat. Habe ich bisher keine Versicherungsansprüche gehabt, ist es richtig, dass ich dann aus der Versicherung aussteigen kann? Wenn ja welcher § zählt dann?

Um schnelle Antwort wäre ich sehr verbunden.

Grüße
Dominik

Re: Sonderkündigung und Psychotherapie

Jon Dohnson, Freitag, 30.05.2008, 01:02 (vor 6022 Tagen) @ dominik

Du schreibst, Du bist in einer PKV...

Da gibt es keine Regelleistung, Satzungsleistung, Mehrleistung - da gibt es nur einen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, den DU (laut Unterschrift unter Deinem Vertrag) zur Kenntnis genommen und vereinbart hast.

Selbst wenn Du jetzt irgendein Sonderkündigungsrecht hast (kann ich nicht beurteilen) - was nützt Dir das ? Du wechselst in einen andere PKV, einen anderen Vertrag MIT Psychotherapie - hast aber keinen Anspruch auf diese Psychotherapie (oder ein halbes Jahrhundert Wartezeit), weil die Erkrankung bei Vertragsabschluss schon bestand.

In der GKV (Du weisst schon - dieses verachtenswerte Solidarsystem der Schlechtverdiener) wäre das alles deutlich problemloser gelaufen.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum