Hilfe, Bürgerpflichtversicherung (Krankenkassenrecht)
Es geht um AOK und Gesetzt wegen Kranken-Bürger-Versicherung-Pflicht ab 01.04.2007.
Ich bin Selbständig seit ende 2004 und wollte nicht Krankenversicherung haben, weil ich niemals seit 2005-2008 beim Arzt war.
Meine letzte Krankenversicherung war bei AOK bis ende des Jahr 2004. Seit dem und bis jetzt habe ich keine Krankenversicherung. Ich möchte jetzt eine neue Freiwillige Krankenversicherung in andere Versicherung machen. Dafür brauche ich Kündigung von letzte meine Krankenkasse vorlegen. Aber (!) AOK sagte, dass ich zuerst die Beträge seit April 2007 bezahlen muss. Das ist ca 6000 EUR (!) und ist für mich unrealistisch zu zahlen.
Was machen in diese Situation?
Gibt es andere Lösungen um die Zahlung nach AOK zu vermeiden?
Geben Sie bitte alle Tipps.
Vielen Dank.
Stanislav
Re: Hilfe, Bürgerpflichtversicherung
Grundsätzlich sind Nichtversicherte, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, seit dem 01.04.2007 wieder versicherungspflichtig.
Die geforderten 6000 EUR entsprechen dem Höchstbeitrag (rund 500 EUR/Monat). Dieser Betrag lässt sich je nach Höhe Ihres Einkommens bis auf ca. 170 EUR monatlich absenken - dann beträgt die Nachzahlung z.B. nur noch rund 2000 EUR.
In Betracht kommt auch ein Antrag auf Ratenzahlung oder ein Erlass der Nachzahlung - das ist mit der Kasse auszuverhandeln.
In welcher Kasse wollten Sie sich sich denn wieder versichern lassen, gesetzlich oder privat?
Re: Hilfe, Bürgerpflichtversicherung
Vielen Dank für die Antwort.
Privat oder gesetzlich versichert werden ist momentan für mich auch nicht klar. Was ist biliger? Und wie kann ich von AOK weglaufen?
Danke im Voraus.
Stanislav
Re: Hilfe, Bürgerpflichtversicherung
Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung günstiger ist lässt sich pauschal nicht sagen.
Als grobe Richtlinie:
PKV: Beitrag hängt vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und vom gewählten Tarif ab. Ab ca. 100 EUR monatlich, allerdings gibt es nach oben hin keine genaue Grenze. Ausnahme Standard- bzw. Basistarif, die Kosten dafür dürfen den gesetzlichen Höchstbeitrag (derzeit ca. 500 EUR monatlich) nicht übersteigen. Für Bedürftige gilt ein ermäßigter Höchstbeitrag.
Von Nichtversicherten verlangen PKV-Unternehmen vor Aufnahme oft eine ärztliche Untersuchung zum Gesundheitszustand. Dies birgt die Gefahr von Risikozuschlägen (falls der Arzt etwas findet), andererseits werden dafür auch die sonst fällige Wartezeiten von mindestens 3 Monaten erlassen.
GKV: Beitrag ist einkommenabhängig. Ehepartner/Kinder ohne oder mit geringen eigenen Einnahmen mit Wohnsitz im Inland sind kostenlos mitversichert.
Kosten für Selbständige zwischen 170 EUR und ca. 500 EUR monatlich.
Siehe auch den Vergleich auf dieser Seite:
http://www.krankenkassentarife.de/vergleich-gkv-pkv.htm
(ist zwar nicht mehr ganz aktuell, das meiste ist aber noch gültig).
Sobald sie eine andere Absicherung im Krankheitsfall haben, können Sie die Mitgliedschaft in der AOK mit einer kurzen Frist oder sogar mit sofortiger Wirkung kündigen.