KK-Wechsel nach Beitragserhöhung (Krankenkassenrecht)

Tim @, Freitag, 30.05.2008, 21:41 (vor 6025 Tagen)

Hallo,

meine Kasse hat am 01.04.08 den Beitrag mal wieder erhöht und nun zur Frage.!Ich meine gehört zu haben das es ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt bei erhöhungen!Jetzt sind ja schon zwei volle Monate verschritten und ich bin mir nicht sicher ob dieses Recht dann noch immer gilt???Wenn ja dann wohl mit sofortiger Wirkung oder zu welchem Datum???

Vielen dank im voraus

Gruß Tim

Re: KK-Wechsel nach Beitragserhöhung - spute Dich !

Jon Dohnson, Samstag, 31.05.2008, 08:03 (vor 6024 Tagen) @ Tim

Es wird eng....

Deine Sonderkündigung müsste noch heute, den 31. Mai 2008, bei Deiner Kasse eingehen - also geht nur noch per Telefax.

Dann würde Deine Mitgliedschaft mit dem 31. Juli 2008 enden.

Das Sonderkündigungsrecht ist eigentlich nur für Leute wirklich interessant, die weniger als 18 Monate bei ihrer Kasse sind - denn das Sonderkündigungsrecht bricht die Bindungsfrist.

Alle anderen können ja ohnehin jederzeit mit zwei Monaten Vorlauf kündigen.

Re: KK-Wechsel nach Beitragserhöhung - spute Dich !

Tim, Samstag, 31.05.2008, 13:06 (vor 6024 Tagen) @ Jon Dohnson

tausend dank, für die schnelle Antwort

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