Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? (Krankenkassenrecht)

Michael Zell @, Mittwoch, 04.06.2008, 19:12 (vor 6020 Tagen)

Hallo liebe Forenleser,

vielleicht ist das deutsche Sozialsystem nicht so ganz durchdacht worden und zwingt uns nun in die Armut.

Folgender Fall ist bei uns:
Wir, meine Lebenspartnerin und ich, haben ein gemeinsames Kind. Dieses wird auch ausschließlich von der Mutter tagsüber betreut. Ich sorge allein für den Unterhalt unserer dreiköpfigen Familie. Soweit eigentlich ja ganz ok.

Da meine Freundin vorher nicht 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat sie keinen Anspruch auf ALG. Hartz IV bekommt sie auch nicht, da ich ja arbeiten gehe und ich nach Hartz IV viel zu viel Verdiene (wie schön wäre das). Dadurch kann sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung und ist bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichert. Sie soll jeden Monat für ihre freiwillige Versicherung 560,- Euro zahlen. Das kann sie natürlich nicht aufbringen, da sie nicht arbeiten gehen kann und ich ebenfalls nicht, da ja das Geld gerade mal so zu leben für 3 Personen ausreicht.

Der Hammer ist nur, dass der Krankenkasse es völlig egal ist, ob man Geld verdient oder nicht und verlangt nun von ihr mehrere Tausend Euro nicht gezahlter (woher auch?) Beiträge.

Die Aufnahme in meine Krankenkasse, als Familienversicherung, ist auch nicht möglich, da wir ja nicht verheiratet sind.

Da bleibt uns wohl nur noch die Möglichkeit schnell zu heiraten und die vielen tausend Euros, von dem wenigen Geld dass uns zur Verfügung steht, zu zahlen!

Da verliere ich den Glauben an den Sozialstaat Deutschland. Er treibt uns mit zielgerichteter Sicherheit in die Schuldenfalle!

Wie seht ihr denn Fall? Ist so etwas gerecht?

Viele Grüße

Michael

Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut?

Bodi, Mittwoch, 04.06.2008, 20:10 (vor 6020 Tagen) @ Michael Zell

Wie kommt die Krankenkasse auf 560 EUR?

Der Beitrag für eine freiwillige Versicherung ohne Berufstätigkeit beträgt monatlich rund 120 EUR + rund 10 EUR für die Pflegeversicherung, wenn kein Beruf ausgeübt wird und auch sonst keine wesentlichen Einnahmen erzielt werden.

Das ist schon mal eine viel geringere Größenordnung.

Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut?

Michael Zell @, Mittwoch, 04.06.2008, 21:49 (vor 6020 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi,

danke für die Antwort. Der Betrag ist von der Krankenkasse so angesetzt worden und die wollten auch nicht mich sich reden lassen!

Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut?

Bodi, Mittwoch, 04.06.2008, 23:04 (vor 6019 Tagen) @ Michael Zell

Die 130 EUR bezogen sich auf eine freiwillige gesetzliche Versicherung.

Wenn sie privatversichert ist, gibt es in den regulären Tarifen nach oben hin keine genaue Grenze. Die Tarife der PKV sind grundsätzlich unabhängig vom Einkommen.

Allerdings hat der Gesetzgeber eingegriffen und die PKV verpflichtet, einen Standardtarif (ab 2009: Basistarif) anzubieten. Der leistungsumfang entspricht in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt (ca. 500 EUR mtl.) Bei Bedürftigkeit reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte. Wenn auch dann Hilfsbedürftigeit besteht, springt die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt ein, so dass der Versicherte wie bei der GKV nur rund 130 EUR tragen muss. Für PKV-Versicherte ist der Wechsel in den Standard- bzw. Basistarif also ein Weg, um von der hohen Beitragsbelastung runter zu kommen.

Re: Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut?

Ramona @, Montag, 14.07.2008, 19:53 (vor 5980 Tagen) @ Michael Zell

Hallo Michael,
Ihr zählt als sogenannte Bedarfsgemeinschaft (genialer Begriff), deshalb bist Du voll zum Unterhalt verpflichtet,als seid ihr verheiratet.(auch wenn im BGB davon nichts steht)Dies wäre gerecht gegenüber Ehepartnern,wenn dies mit den Krankenkassenbeiträgen nicht wäre. Nebenbei U25 mit abgeschlossener Ausbildung ab 23 Jahre haben das gleiche Problem-sie bauen ebenfalls staatlich verordnete Schulden bei der Krankenkasse auf.
Habe da aber vor einiger Zeit im Erwerbslosenforum gelesen,dass eine Familienversicherung in Deinem Fall durchaus möglich wäre.Weiß aber nicht genau wo.Versuch mal dies im Netz zu finden.Fall`s ich diesen Beitrag finden sollte,melde ich mich nochmal.Bei den Krankenkassen soll es nen §§ eheähnlich-Familienversicherung geben.
Gruß Ramona

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