Erziehende Mutter (unverheiratet) = der beste in die Armut? (Krankenkassenrecht)
Hallo liebe Forenleser,
vielleicht ist das deutsche Sozialsystem nicht so ganz durchdacht worden und zwingt uns nun in die Armut.
Folgender Fall ist bei uns:
Wir, meine Lebenspartnerin und ich, haben ein gemeinsames Kind. Dieses wird auch ausschließlich von der Mutter tagsüber betreut. Ich sorge allein für den Unterhalt unserer dreiköpfigen Familie. Soweit eigentlich ja ganz ok.
Da meine Freundin vorher nicht 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat sie keinen Anspruch auf ALG. Hartz IV bekommt sie auch nicht, da ich ja arbeiten gehe und ich nach Hartz IV viel zu viel Verdiene (wie schön wäre das). Dadurch kann sie nicht in die gesetzliche Krankenversicherung und ist bei Ihrer Krankenkasse freiwillig versichert. Sie soll jeden Monat für ihre freiwillige Versicherung 560,- Euro zahlen. Das kann sie natürlich nicht aufbringen, da sie nicht arbeiten gehen kann und ich ebenfalls nicht, da ja das Geld gerade mal so zu leben für 3 Personen ausreicht.
Der Hammer ist nur, dass der Krankenkasse es völlig egal ist, ob man Geld verdient oder nicht und verlangt nun von ihr mehrere Tausend Euro nicht gezahlter (woher auch?) Beiträge.
Die Aufnahme in meine Krankenkasse, als Familienversicherung, ist auch nicht möglich, da wir ja nicht verheiratet sind.
Da bleibt uns wohl nur noch die Möglichkeit schnell zu heiraten und die vielen tausend Euros, von dem wenigen Geld dass uns zur Verfügung steht, zu zahlen!
Da verliere ich den Glauben an den Sozialstaat Deutschland. Er treibt uns mit zielgerichteter Sicherheit in die Schuldenfalle!
Wie seht ihr denn Fall? Ist so etwas gerecht?
Viele Grüße
Michael