Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job (Krankenkassenrecht)

Christiane @, Montag, 16.06.2008, 12:27 (vor 6004 Tagen)

Hallo,

ich werde bald 23Jahre alt, habe mein Abi nachgemacht und bin dann ohne Job und Studienplatz.
Ich wohne noch bei meinen Eltern und war bis jetzt bei der IKK-Südwest-Direkt familienversichert.
Jetzt falle ich aus der Familienversicherung heraus und habe keinen Anspruch auf Hartz IV.
Wieviel muss ich für eine eigene Krankenkasse zahlen?
Meine Eltern können mir, außer eines kleinen Taschengeldes, nicht weiterhelfen, da sie ihr Haus noch abbezahlen müssen, welches ihr Altersruhesitz werden soll.

Ich bin für jede Antwort dankbar. Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann ich nichts finden, wie hoch der Mindestbeitrag ist.

Viele Grüße

Christiane

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Gast, Montag, 16.06.2008, 13:03 (vor 6004 Tagen) @ Christiane

Hi,

kleiner Tipp: viele Krankenkassen sind per Post, E-Mail oder gar per Telefon erreichbar. Schon probiert? Dann weißt du auch gleich, ob du da richtig bist.

Gruß

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Bodi, Montag, 16.06.2008, 13:34 (vor 6004 Tagen) @ Gast

Beitrag für Nicht-Erwerbstätige: Je nach Krankenkasse 120-130 EUR monatlich. Studenten übrigens ca. die Hälfte.

Am günstigsten ist es, einen Teilzeitjob ab 401 EUR monatlich anzunehmen.

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Bodi, Montag, 16.06.2008, 13:36 (vor 6004 Tagen) @ Bodi

P.S.
Die 120-130 EUR verstehen sich inklusive Pflegeversicherung.

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Christiane @, Montag, 16.06.2008, 14:20 (vor 6004 Tagen) @ Christiane

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich habe mich bis jetzt mit der IKK, BEK und BKK in Verbindung gesetzt. Alle haben mir keine genauen Angaben gemacht, sondern nur mitgeteilt, wenn ich den Antrag ausfülle, wird sich eine günstige Lösung finden.
Deshalb habe ich mich an dieses Forum gewandt.

Wird bei der Berechnung von Hartz IV nur das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt oder auch die Abzahlung und die Versicherungen? Zählen die Raten für das Haus als Miete?
Ich frage deshalb, da ich folgende Berechnung gefunden habe zum anrechenbaren Einkommen der Eltern:
Selbstbehalt Einkommen 1244 Euro
+ Miete
+ Hälfte des übersteigendes Einkommen
= Eigenbedarf der Eltern
Der Rest muss als Zuschuss für das erwachsene Kind gerechnet werden.

Viele Grüße

Christiane

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

sven, Montag, 16.06.2008, 15:37 (vor 6004 Tagen) @ Christiane

bei hartz IV geht es nicht um "eigenbedarf" sondern um bedarf zum lebensunterhalt und das sind für ein ehepaar mit einem kind im haushalt so knapp 1000 eur + miete +heizkosten usw. fakt aber ist nur weil man monatl. 1500 eur für ein haus abzahlt wird man noch nicht bedürftig, denn der gemeine steuerzahler will nicht den altersruhesitz anderer finanzieren. es wird nur ein angemessener betrag für sonst zu zahlender miete angerechnet.

dazu kann man sich auch beim arbeitsamt beraten lassen

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Ramona @, Montag, 14.07.2008, 19:01 (vor 5976 Tagen) @ Christiane

Deine Rechnung wird von der Arge so nicht akzeptiert.
Den Eltern steht nur der Regelsatz+ Freibetrag für Berufstätigkeit zu.Kredite-Schulden interessiert die Arge nicht.Miete+Heizkosten werden nur auf Hartz4Niveau anerkannt.
Deine Eltern sind schon nach BGB unterhaltspflichtig und auch für Deine Krankenversicherung zuständig (steht so im BGB).weil Du noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hast.Melde Dich Ausbildungssuchend,damit Deine Eltern wenigstens kindergeldberechtigt bleiben,damit kann dann auch der Versicherungsbeitrag gezahlt werden.
Bescheidener sind Eltern von Jugendlichen unter 25 mit abgeschlossener Ausbildung dran. Sie haben grundsätzlich keinen Kindergeldanspruch und werden ohne Rechtsgrundlage nach BGB zur Unterhaltszahlung + Krankenkassenbeitrag bis zur eigenen Bedürftigkeit verdonnert. (Selbsterhalt gibt es bei Hartz4 nicht)
Noch bescheidener sind Alleinerziehende dran,sie tragen diese Belastung allein,weil für den anderen Elternteil das BGB gilt und ein Unterhaltsrückgriff ausgeschlossen ist.
Dies nur als kleiner Denkanstoß,dass es auch noch krasser geht.
Ramona

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Heike, Montag, 14.07.2008, 19:31 (vor 5976 Tagen) @ Ramona

Hallo Ramona,

vielen Dank für die Antwort.
Ich habe die Anfrage meiner Tochter mitverfolgt.
So langsam fange ich an, mir Sorgen zu machen. Ich habe mich ja schon damit abgefunden, die Krankenkassenbeiträge bis zum 25. Lebensjahr für meine Tochter zu bezahlen.
Aber was ist danach? Wer trägt ab dem 25. Lebensjahr die KV?
Irgendwie finde ich mich in den Bestimmungen der Arge und Hartz4 nicht zurecht. Ich hatte ja noch nie etwas damit zu tun. Mein Mann ist in 12 Jahren rentenberechtigt, und eigentlich hatten wir uns darauf gefreut, diese Zeit dann in Ruhe verbringen zu können und nicht alles zu verlieren, was wir uns in Jahrzehnten aufgebaut haben.

Viele Grüße

Heike

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Ramona @, Montag, 14.07.2008, 20:14 (vor 5976 Tagen) @ Heike

Hallo Heike,
Deine Sorgen sind nachvollziehbar,denn auch Eltern haben irgentwann das Recht auf eigenes Leben.
Ab 25 Jahre wäre Deine Tochter eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und hätte einen Eigenanspruch auf Hartz4 und wäre somit krankenversichert. Ich wünsche Deiner Tochter alles,nur nicht Hartz4 abhängig zu werden,denn damit verliert sie ihre Menschenwürde.Ich hab Hartz4 im Schnelldurchlauf erlebt,trotz voller Berufstätigkeit (Sohn 24 Jahre nach Ausbildungsende arbeitslos-ohne Krankenversicherungsschutz)
Arbeitssuchende Jugendliche zwischen 23-25 Jahre ohne Einkommen befinden sich in einem rechtsleeren Raum.
Deine Tochter muß sich unbedingt Ausbildungs-oder Studiumsplatzsuchend beim Arbeitsamt (nicht Arge!!)melden,damit wenigstens Kinderfreibetrag oder Kindergeld weiter läuft,damit ab zur Krankenkasse,vieleicht ist auf Grund der Kindergeldzahlung eine Familienversicherung doch noch möglich.
MfG Ramona

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Heike, Montag, 14.07.2008, 22:01 (vor 5976 Tagen) @ Ramona

Hallo Ramona,

vor einem Jahr wurden die Kindergeldzahlungen schon eingestellt, da die Familienversicherung das Fern-Abi bei der ILS nicht akzeptiert hat. Beim Arbeitsamt galt sie als nicht vermittelbar während dieser Zeit. Also ist meine Tochter erst gar nicht mehr hingegangen.
Jetzt hat sich das Ganze verselbständigt, denn beim Finanzamt konnte ich auch das Schulgeld nicht absetzen, da es sich nicht um den Besuch einer Schule also die Anwesenheit auf einer privaten Schule handelte, und die "staatlichen" Abendschulen sind erst nach Beendigung des I. Bildungsweg für ein nachzuholendes Abi zuständig.

Jetzt müssen wir halt sehen, wie wir mit der Situation fertig werden.

Grüße Heike

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Ramona @, Dienstag, 15.07.2008, 16:29 (vor 5975 Tagen) @ Heike

Kindergeld steht ihr aber jetzt wieder zu,weil sie auf Studiumplatz wartet,somit ausbildungssuchend ist.Sie muß sich aber auf dem Arbeitsamt anmelden,um Kindergeldberechtigt zu sein.auch wenn sie kein Arbeitslosengeld oder Hartz4 erhält.Außerdem fehlt ihr die Zeit bei der Rente. Das sind 154€,die ihr verschenkt,damit wären die ca.130€ Krankenversicherungsbeiträge abgesichert.Ihr habt nicht nur Pflichten,sondern auch Rechte.
MfG Ramona

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Thorsten Höscher @, Dienstag, 21.07.2009, 13:59 (vor 5604 Tagen) @ Christiane

Die Krankenkasse geht von einem Mindesteinkommen von 840 Euro aus (Harz4). Demnach müsstes du davon 14,4% + 2,2% Pflegeversicherung bezahlen (139€)

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Schmidt @, Donnerstag, 08.10.2009, 15:54 (vor 5525 Tagen) @ Christiane

Hallo,

mein Sohn wird bald 23Jahre alt, er hat eine schuliche Ausbidung gemacht und anschließend war er beim Bund danach immer mal wieder kleine Jobs, aber weil er keine Förtermittel vom Arbeitesamt bezieht wird er immer wieder entlassen.
Er wohnt noch bei seinen Eltern und war bis jetzt bei der AOK familienversichert.
Jetzt fallt er aus der Familienversicherung heraus und hat keinen Anspruch auf Hartz IV.
Wieviel muss er für eine eigene Krankenkasse zahlen?


Ich bin für jede Antwort dankbar. Bei den gesetzlichen Krankenkassen kann ich nichts finden, wie hoch der Mindestbeitrag ist.

Viele Grüße
K. Schmidt

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 08.10.2009, 16:16 (vor 5525 Tagen) @ Schmidt

Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte liegt bei 138€ monatlich. Sollte er für 401€ irgendwo kreativ angestellt werden, würden insgesamt mit dem Arbeitgeberanteil nur 123€ fällig.

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

gast, Freitag, 09.10.2009, 06:25 (vor 5524 Tagen) @ Joachim Röhl

was ist den KREATIV angestellt?

sind sie nicht in der lage sachlich zu antworten? selbstdarstellungstrieb? cool sein?

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Jopachim Röhl @, Freitag, 09.10.2009, 09:58 (vor 5524 Tagen) @ gast

Im Umgang mit den Kassen und ebenso Privatversicherungen sollte man eine gewissen Vorsicht walten lassen, denn Dinge einmal vor Ort erklärt oder in einem Fragebogen falsch angegeben sind nur selten revidierbar. Insofern gibts hier auch weiterhin in Grenzfällen keine öffentlichen Auskünfte an anonyme Schreiber.

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Christiane @, Freitag, 09.10.2009, 12:54 (vor 5524 Tagen) @ gast

Hallo gast,

kreativ angestellt in einem 401 Euro-Job heißt nichts anderes, als bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Job kreativ sein.

Der Job kann auch innerhalb der Familie sein. Er muss nur angemeldet werden. Wenn z. B. ein Familienmitglied einen kleinen Betrieb hat, wird ein Aushilfsvertrag geschlossen. Das Familienmitglied kann dann die 401 Euro + Sozialversicherung steuerlich geltend machen.


Viele Grüße

Christiane

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Heike, Freitag, 09.10.2009, 13:28 (vor 5524 Tagen) @ gast

Hallo Frau oder Herr Schmidt,

es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit.

Kirchliche Verbände bieten z. B. handwerkliche Ausbildungsplätze an, die sich besonders an schwervermittelbare junge Leute richten.
Dies könnte Ihr Sohn als 2. Bildungsweg wählen.

Außerdem sollte Ihr Sohn sich mal bei der Arbeitsagentur nach Fortbildungsmöglichkeiten erkundigen, ob er in diesem Fall krankenversichert wäre.


Viele Grüße

Heike

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

ram, Freitag, 09.10.2009, 16:03 (vor 5524 Tagen) @ Heike

Wer kein Anspruch auf HartzIV hat ist nicht nur nicht krankenversichert,er hat auch keinen Anspruch auf Förderung,somit auch keine Fortbildungsmöglichkeiten über das Arbeitsamt. Jugendliche zwischen 23 und 25 hängen in einem rechtsleeren Raum des BGB,SGB und Grundgesetz,wenn sie arbeitslos sind..

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Kathrin, Freitag, 09.10.2009, 18:29 (vor 5524 Tagen) @ Gast

wir wohnen gleich neben 4 verschiedene Krankenkassen Bamer DAK AOK und IKK

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 09.10.2009, 20:00 (vor 5524 Tagen) @ ram

Jeder 23-25jährige Jugendliche war doch vorher mal bei den Eltern gesetzlich familienversichert bzw. privat und seit 2009 gibts faktisch auch keine Entlassung aus einer Versicherung ohne Nachweis einer Anschlußversicherung. Wie beschrieben steht Frau Schmidts Sohn somit die freiwillige gesetzliche Versicherung für 138€ offen. Kreativität kann aber auch heißen, daß der Sohn für eine vorübergehende Zeit einfach mal wie viele andere Jugendliche ins Ausland geht. Die http://www.cdc.de/ bietet sich hier geradewegs an und somit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe, denn die Krankenversicherung kostet dann nur 23,70€ und bei allen Rückreisen ins Bundesgebiet bis zu drei Monaten ist man auch noch versichert. Das scheinbare Loch wird zur Chance um mal was zu unternehmen - die Welt ist rund und auch von London, Paris oder New York aus kann man per PC die Ausbildungs- und Jobsuche online betreiben. Fragen? ePost

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Czauderna, Samstag, 10.10.2009, 11:28 (vor 5523 Tagen) @ Christiane

Hallo,
na ja, ganz so einfach ist das mit der Beschäftigung bei einem nahen Angehörigen auch wieder nicht wie es hier geschrieben wurde abert grtundsätzlich möglich ist das schon..
Egal wie, aber grundsätzlich gilt bei einem Gehalt/Lohn über 400,00 € regelmäßig und einem unbefristeteem Beschäftigungsverhältnis tritt
Krankenversicherungspflicht ein.
Wenn wir dann ma tatsächlich von einem Bruttogehalt von
401,00 €
ausgehen dann kann dies sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von finanziellem Vorteil sein wobei es bei diesem Einkommen mehr den Arbeitnehmer trifft mit dem Vorteil als den Arbeitgeber (Gleitzone).
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job

Heike, Samstag, 10.10.2009, 12:53 (vor 5523 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

dies war ja auch nur ein Beispiel meiner Tochter.

Man könnte sich ja auch die "haushaltsnahen Dienstleistungen" wie Haushaltshilfe, Hausmeister vorstellen.

Auch diese können für beide Seiten Vorteile verschaffen. Beim Jugendlichen ist es ein sozialversicherungspflichtiges Taschengeld und der Haus- bzw. Wohnungsbesitzer kann diese bei der ESt teilweise geltend machen, sodass dadurch vielleicht die Progression abgemildert wird.


Viele Grüße

Heike

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