Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage bzgl. Bindungsfristen an die GKV.
Ich war am 15.4.2007 einen Tag pflichtversichert (1 Tag arbeitslos wegen Anspruchserfüllung Gründungszuschuss).
Für diesen 15.4.2007 war ich bei der Techniker Krankenkasse pflichtversichert (davor PKV) und ab 16.4.2007 bis 31.08.2008 dann wieder bei der PKV.
Löst dieser 1 Tag Pflichtversicherung bei der TK eine 18-monatige Bindungsfrist ab 1.9.2008 (Beginn Versicherungpflicht) aus und wenn ja, wann endet diese?
- am 15.10.2008 bzw. 1.11.2008 (18 Monate ab 15.4.2008)
- oder am 28.2.2010 (18 Monate Mitglied TK inkl. 1 Tag aus 2007) ?
Vielen Dank für Antworten
Ralf