Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)

Ralle, Samstag, 28.06.2008, 20:53 (vor 5992 Tagen)

Hallo,

ich habe noch eine weitere Frage bzgl. Bindungsfristen an die GKV.

Ich war am 15.4.2007 einen Tag pflichtversichert (1 Tag arbeitslos wegen Anspruchserfüllung Gründungszuschuss).

Für diesen 15.4.2007 war ich bei der Techniker Krankenkasse pflichtversichert (davor PKV) und ab 16.4.2007 bis 31.08.2008 dann wieder bei der PKV.

Löst dieser 1 Tag Pflichtversicherung bei der TK eine 18-monatige Bindungsfrist ab 1.9.2008 (Beginn Versicherungpflicht) aus und wenn ja, wann endet diese?

- am 15.10.2008 bzw. 1.11.2008 (18 Monate ab 15.4.2008)

- oder am 28.2.2010 (18 Monate Mitglied TK inkl. 1 Tag aus 2007) ?

Vielen Dank für Antworten

Ralf

Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung

Jon Dohnson, Sonntag, 29.06.2008, 02:08 (vor 5991 Tagen) @ Ralle

Du unterliegst der Bindung bis zum 31.10.2008

Somit bist/wirst Du dann ab 1.9.2008 wieder Mitglied der TK.

Falls Du da weg willst, kündigst Du im September zum 30.11.2008 und wechselst ab 1. Dezember 2008.

Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung

Ralle, Montag, 30.06.2008, 13:09 (vor 5990 Tagen) @ Jon Dohnson

Jon,

vielen Dank für die Antwort. Das geht ja noch...ich hatte schon befürchtet, man müsse die 18 Monate bei der alten GKV absitzen.

Erlaube mir noch eine Zusatzfrage, da ich Laie bin:

muß ich ggü. der TK zum 1.9.2008 bzgl. der Wiederversicherung irgendeine spezielle Erklärung abgeben? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass meine Anmeldung zum 1.9.2008 erneut eine 18-Monats-Bindungsfrist auslöst...
Also muß ich keinen Aufnahmeantrag ausfüllen, sondern um Weiterversicherung oder Wiederaufnahme des Pflichtversicherungsverhältnisses bitten?!

Danke im voraus

Ralf

Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung

Jon Dohnson, Samstag, 05.07.2008, 00:29 (vor 5986 Tagen) @ Ralle

Du brauchst keinen Aufnahmeantrag ausfüllen. Du teilst der TK einfach mit, dass Du ab 1. September wieder pflichtig bist, nennst den Arbeitgeber und bittest um die MItgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber.

Besondere Erklärungen oder Statements sind nicht erforderlich - Du kündigst einfach im September zum 30.11. .

Achte drauf, dass Du eine Kündigungsbestätigung gem. § 175 SGB V bekommst !! Einige Kassen verschicken bei Kündigung diverse merkwürdige Briefe (jedoch keine Kündigungsbestätigung), die keine Rechtswirkung haben.

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung binnen max. 14 Tagen nach Eingang der Kündigung !

Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung

Gast-, Dienstag, 01.07.2008, 14:37 (vor 5989 Tagen) @ Jon Dohnson

Darf ich da eine Frage gleich anschließen?

Ich war zunächst familienversichert, dann freiwillig gesetzlich für ein paar Monate und bin jetzt seit ca. 7 Monaten als ganz normaler Arbeitnehmer versichert. Das war alles bei der gleichen GKV.

Ab wann kann ich da wechseln? Fängt die Frist der 18 Monate mit dem letzten Beschäftigungsverhältnis (dann hätte ich ja noch 11 Monate...) an oder zählt dazu einfach die Zeit, ab wann man in derselben KK ist?

Danke schonmal für die Hinweise,

ein Gast

Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung

Jon Dohnson, Samstag, 05.07.2008, 00:31 (vor 5986 Tagen) @ Gast-

Die 18-Monats-Frist beginnt mit Deiner ersten, eigenen Versicherung bei einer Kasse - in Deinem Falle dann mit der ersten freiwilligen Versicherung.

Die Familienversicherung vorher ist belanglos.

Achte auf Beitragserhöhungen - wegen des Sonderkündigungsrechts !

Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung

Ralle, Dienstag, 22.07.2008, 12:57 (vor 5968 Tagen) @ Jon Dohnson

Jon Donhson,

heute ist genau das eingetreten, was ich befürchtet habe; die TK hat mir geantwortet, dass mit Eintritt in ein Angestelltenverhältnis zum 1.9.2008 automatisch eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten ausgelöst wird. Zur Erinnerung war ich am 16.4.2007 einen Tag bei der TK pflichtversichert und anschließend bis zum 31.8.2008 privat versichert.

Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass die Bindefrist vom 16.4.2007 bis 16.10.2008 (18 Monate läuft) und ich dann zum 1.12.2008 kündigen/wechseln könne.

Mein Hinweis auf ein aktuelles Urteil vom BSG wurde mit dem Hinweis entgegnet, dieses Urteil träfe auf diesen Fall nicht zu.

Anschließend wendete ich ein, dass ich dieser Logik zufolge ja gleich zum 1.9.2008 eine Krankenkasse wählen könnte, wenn es keine laufende Bindefrist gäbe, aber die TK vertritt die Auffassung, dass eben die alte Bindefrist gilt und bei WIedereintritt eine neue 18 monatige Bindefrist ausgelöst wird.

Hast Du oder jemand anders da einen Rat oder eine Quelle, wie man vorgeht? Die TK hat mir auch gleich einen Mitgliedschaftsantrag zugeschickt und als ich anmerkte, dass mich dort der AG einfach wieder anmelden könne entgegnete man mir, dass es so schneller mit den Versicherungskarten usw. ginge. Habe Angst da in eine Falle zu tappen.

Danke für die Hilfe.

Ralle

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