familienversichert trotz Selbstständigkeit?! (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo hallo,
ich krige gerade Angst und brauche unbedingt euren Rat...! Ich bin 21Jahre alt lebe noch bei meinen Eltern und bin familienversichert bei meiner Mutter, die gesetzlich pflichtvers. ist.
Nun ist meine Situation ein wenig komplexer: eigentlich wollte ich studieren (wäre dann ja der "typische fam.vers.Fall") warte derzeit aber noch auf den Studienplatz und habe jetzt um etwas Geld zu verdienen eine Selbstständigkeit "begonnen"/aufgenommen und weiß nicht genau ob ich noch fam.vers.sein kann, darf, bin... Problem ist ebenfalls, dass ich je nach Auftragslage mal 50€ und mal 800€im Monat verdiene, im Schnitt aber wahrscheinlich rund 400€.
Eben gerade habe ich etwas davon gelesen, dass man bei zu unrecht erhaltener Absicherung und/oder versäumter Zahlung mit 5% Zinsen Rückzahlungen leisten muss...
HILFE!!!
Meine Frage wäre dann einfach: bin ich noch familienversichert über meine Mutter und ist das rechtens. Sollte ich unsere Krankenkasse darauf hinweisen, dass ich etwas Geld verdiene oder reicht die Angabe, dass ich auf meinen Studienplatz warte?
VIELEN DANK bereits im Voraus!
lg Fabi
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Hallo Fabi,
du solltest deine Kasse auf jeden Fall informieren, dass du auch selbständig tätig bist. Die trifft dann die Entscheidung, ob du in der Familienversicherung bleiben kannst oder nicht. Wenn du dies nicht tust, kannst du Glück haben, aber es kann auch ziemlich teuer werden....
Das ist zum einen davon abhängig, ob du "hauptberuflich selbständig" oder "nebenberuflich selbständig" tätig bist - eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit schließt Familienversicherung aus.
Zum anderen ist dein Einkommen wichtig. Wenn du regelmäßig mehr als 360 €/Monat verdienst, fällst du ebenfalls aus der Familienversicherung raus. Ggf. kannst du ja dein Einkommen etwas reduzieren.
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
ok ok ok...
zunächst schon mal danke für den Beitrag, mir war nicht mal die Einkommensgrenze geschweige denn dieser "Haupt-/Nebenberufsunterschied" klar. ^^
da aber die Entscheidung der Krankenkasse "nicht mehr fam.vers." für mich auch teuer wird, wäre die Frage: was würde denn passieren wenn ich nichts angebe und > aber es kann auch ziemlich teuer werden.... entritt?? bitte entschuldige diese platte Fragerei aber ich hab echt so was von keine Vorstellung was da auf mich zukommt/ zukommen könnte/ würde...
ein RIESEN Dankeschön! =)
Fabi
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
ganz einfach: du musst alle Beiträge nachzahlen zuzüglich 5% Säumniszuschlag/Monat - da kommt mit der Zeit ganz schön was zusammen...
und als Selbständiger hast du die Möglichkeit, deine Situation so zu regeln, dass du nebenberuflich selbständig bist (das bedeutet ca. 150 € Beiträge pro Monat) oder sogar familienversichert bleiben kannst (notfalls kannst du deinen Kunden Rabatte geben - die freuen sich und du sparst Beiträge). Das bedeutet aber im Vorfeld natürlich mehr Planerei...
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Wo ist Czauderna? Dürfte nach dem 10er im SGB V Punkt 2 (2) der Zugang zur Familienversicherung nicht sowieso schon verwirkt sein http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html weil sowohl Altergrenze als auch vorhandene Erwerbstätigkeit dagegen sprechen. Liege ich mit einem zu erwartenden Beitrag von 143,64€ für einen sicher "nebenberuflichen Selbstständigen" falsch. Oder bliebe als Ventillösung nur der Noteinstieg in eine Private für 104,11€ um dann ab Studienbeginn wieder für 66,81€ in die Gesetzliche optimiert zurück zu wechslen. So gäbe es doch keinerlei Nachzahlungen, da eine natlose Vorversicherung belegt werden kann und die GKV selbst bekommt auf Rückfrage eine Versicherungsbestätigung von der PKV.
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
wieso soll der Zugang zur Familienversicherung "sowieso" verwehrt sein?
Kinder können bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres (sprich: 1 Tag vor dem 23. Geburtstag - § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)) mitversichert werden. Fabian ist aber 21 Jahre alt, liegt also darunter (bitte den § immer fertig lesen, dann klärt sich so manches)
Dagegen spricht, wie gesagt entweder ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von mehr als 360 € oder eine hauptberuflich selbständge Tätigkeit (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 + 5 SGB V)
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Hallo,
also aus meiner Sicht läuft dieser Fall wie folgt ab :
Bei der nächsten Überprüfung der Familienversicherung gibt der Hauptversicherte an dass seine Tochter/Sohn über Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit verfügt mit einem durschnittlichen monatlichen Einkommen von ca. 400,00 € und ab wann die Tätigkeit
ausgeübt wird. Die Kasse stellt fest das allein wegen dem Einkommen selbst die Familienversicherung (rückwirkend) nicht mehr möglich ist. Sie beendet diese Familienversicherung und wird auf eine eigene Mitgliedschafgt ab Tag X bestehen. Gehen wir davon aus dass es zu dieser Mitgliedschaft ei der Kasse kommt, wird die Kasse dann prüfen ob tatsächlich eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt - wenn ja - wird es teuer weil dann eben die Mindestbemessungrenze von 1840,00 € bzw. 1260,00 (?!)
gilt. wenn nein dann kostest das rückwirkend ca. 146,00 €.Die Rechnung wird aufgemacht und ich glaube nicht dass die Kasse Säumniszuschläge berechnet wenn sofort gezahlt wird.
Ob die PKV rückwirkend eine Mitgliedschaft herstellt weiss ich nicht. Die GKV wird es in jedem Fall weil das Beitrittsrecht innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung bzw. nach der Kenntnisnahme über das Ende der Familienversicherung besteht.
Gruß
Czauderna
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
schließe mich Czauderna an mit der Ausnahme es Einkommens: die 400 € gelten nur, wenn es Einkommen aus einem Minijob ist - sonst gilt nach wie vor 1/7 der monatl. Bezugsgröße (2009 = 360 €).
aber wie gesagt. im Voraus kann man so planen, dass sowohl Einkommen als auch die Kriterien für hauptberuflich/nebenberuflich selbständige Tätigkeit "passen" (im Zweifelsfall auf Aufträge verzichten, wenn die sich nicht rechnen), rückwirkend geht das natürlich nicht...
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Hallo GKVler,
die von mir genannten 400,00 € hatten nix mit einer Grenze zu tun sondern ich habe diesen Betrag vom Fragesteller übernommen. Er gab diese 400,00 € quasi als Durchschnittseinkommen für sich an.
Ansonsten vielen Dank !
Gruß
Czauderna
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Bitte die Fielmannbrille putzen, würde jetzt vielleicht mein zynischer Großneffe in Amerika sagen. Durch die angegebene Erwerbstätigkeit ist logo auch die mögliche Altersgrenze 23 komplett gebrochen. Liebste GKVlerin, wir sollten mal einen Kaffee zusammen trinken. Bitte Verwöhnkaffee privat und nicht Kassensatz zum Nulltarif. Danke
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Danke und zumindesten drei Private Versicherer nehmen einen Vertrag auch rückwirkend an. Einzige Bedingung: der Nachweis einer gesetzlichen Vorversicherung ist nachzuweisen. Fragen? e-mail
Na, wird sich die GKVlerin nochmal melden?
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
wie kommst du auf die Idee, dass die Altersgrenze 23. LJ "komplett gebrochen" ist???? wo soll das stehen??
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
ach so, du meinst den Nebensatz
gilt aber nicht für nebenberuflich selbständig Tätigkeit und Minijobs (wurde bei uns in der Vergangenheit auf jeden Fall so gehandhabt und bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde nicht kritisiert...)
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
@röhl ... mit §§ des sgb um sich werfen, zynische bemerkungen aber wenig datailkenntnis!
und es gibt viele privatversicherte die bei fielmann ihre brille kaufen!
fakt sich natürlich kann jemand mit einer erwerbstätigkeit (minijob" bis 400 und geringf. selbstst. tätigkeit bis 360 in der gkv familienversicherung bleiben und die vollendung des 23. lj bei kindern hat damit GARNIX zu tun, hauptsache schulbesuch oder studium, dann geht es bis 25 + ggf. wehrdienstzeit
... so ist es halt wenn pkv-typen versuchen die gkv zu erklären ... also schuster bleib ......!!!!
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Antwort: scheinbar 2 Schreiber, aber nachweislich nur eine IP und auch dem nichtkundigen Betrachter offenbar durch leider rudimentäre Kenntnis deutscher Orthografie bzw. Grammatik. Fachliche Bewertungen bitte dann durch die Kollegen des SGB V. Dankeschön
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Hallo,
also so stimmt das dann auch wieder nicht
"fakt sich natürlich kann jemand mit einer erwerbstätigkeit (minijob" bis 400 und geringf. selbstst. tätigkeit bis 360 in der gkv familienversicherung bleiben.."
das wären dann zusammen 760,00 € und da geht nun wirklich keine Familienversicherung mehr.
"pkv-typ" - ??? - ich möchte auch nicht als "gkv-typ" bezeichnet werden.
Der Kollege Röhl macht hier einen guten Job - das sagt ein
GKV-Mitarbeiter.
Gruß
Czauderna
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
@ röhl - nachweislich nur eine IP lächerlich und sie wären technisch nie in der lage meine ip zu ermitteln, warum auch!?
und rudimentät, orthog., uswusf ..... jaja nützt nichts denn ihre aussage war einfach falsch!!!
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
nein die aussage bezog sich auf jeweils nur eine einkunftsart und nicht beide nebeneinander ))
... und wenn der herr röhl hier leute anmacht "fielmannbrille" ...dann gibts auch polemik zurück!
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
ach herrjeh,
ich wollte hier nicht für Streit sorgen! :P
auf jeden fall ein großes Dankeschön an alle Beteiligten!!
Ich bin mir zwar nach wie vor nicht sicher ob ich nun die Möglichkeit habe Fam.vers. zu bleiben (nähmen wir mal an ich würde mein Einkommen auf unter 360€ monatl. beschränken) aber ich denke um hinterher nicht in die Röhre zu gucken werd ich wohl einfach die Hosen runterlassen und schauen was die Krankenkasse dazu sagt...
fals noch jemand sachdienliche Hinweise hat, wie ich mir vielleicht das Eine oder Andere sparen kann, ob es nicht doch eine elegantere Lösung gäbe, wäre ich sehr dankbar! ;)
aber ich danke für Anteilnahme und die raschen Antworten! =)
lg fabi
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Hallo,
ich habe einen ähnlich gelagerten Fall - mit einer wesentlichen Ausnahme: meine Frau ist familienmitversichert (gesettlich) und hat nun einen freiberuflichen Auftrag für 1 Monat. In diesem Monat kommt sie auf ca. 3000EUR Einnahmen - im restlichen Jahr voraussichtlich auf 0.
Frage: gelten die 1/7 (360EUR) aufs _Jahr_ oder auf den _Monat_ gerechnet? Konkret: wenn es bei diesem einen Auftrag bleibt: kann sie familien-mitversichert bleiben oder muss sie sich für diesen einen Monat selber versichern?
Danke schonmal für Antwort(en)!
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Das bezieht sich aufs Jahr, denn das Gesetz spricht unter (1) bei Punkt 5 von "regelmäßig im Monat.."
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html Fragen? e-mail
Äh und falls hier gleich wieder unser geliebter anonymer Gast quakt - ich zitiere gern aus Gesetzestexten, damit Aussagen nachvollziebar sind und Hilfe all denen geben, die Unterstützung im Dschungel des Gesundheitsmarktes von PKV&GKV wünschen:=)))
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
ich seh"s ein klein wenig anders: das Einkommen kann zweimal im Jahr ohne Nachteile überschritten werden
wenn du allerdings selbständig tätig bist und durchschnittlich rund 400 € monatlich verdienst bist du eh aus der Familienversicherung raus - die Einkommensgrenze beträgt bei Selbständigen nämlich 360 €/Monat. Allerdings gehts da um das Gesamteinkommen, nicht um den Gewinn oder um das zu versteuernde Einkommen - und bei deinem Einkommen kann dieser Unterschied bedeuten dass du Anspruch auf Familienversicherung hast oder eben nicht - mehr zum Gesamteinkommen findest du hier: http://www.der-betrieb.de/pdf/Gesamteinkommen.pdf
auch musst du beachten dass du -unabhängig von deinem Einkommen- keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, wenn du "hauptberuflich selbständig tätig" bist.
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Vielen Dank für den Verweis auf die Rundschreiben. Da steht aber auf Seite 5 unter b) daß das Gesamteinkommen in der Selbständigkeit die Überschusseinkünfte bzw. den Gewinn darstellen. Orientiert sich also am Begriff der Summe der Einkünfte nach Steuerecht. Ich kenne das so auch von dutzenden Prüfverfahren, daß die Kasse eine betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. "Einnahme-Überschussrechnung" der letzten 6 bis 12 Monate einfordert versehen mit Stempel+Unterschrift des Steuerberaters. Liegt das Endergebnis im Betrachtungszeitraum unter 360€ läuft die billigste Krankenversicherung Deutschlands als Familienversicherung brav weiter und nach zeitigstens einem Jahr kommt die nächste Anfrage per Post.
Praktischer Extremfall: er mit HIV beim Jobcenter, sie familienversichert und "nebenberuflich selbständig" -> unter 18h, keine versicherungspflichtigen Angestellten bzw. Einkünfte nach Steuerecht von unter 360€ pro Monat und natürlich hat sie sprudelnde Einnahmen von weit über 1500-2000€ mtl. aber die Kosten: der Firmenwagen, das Büro, die Telekommunikation und dann erst die umfangreichen bundesweiten Reisetätigkeiten...macht das eventuell jede Kasse im Prüfverfahren anders?
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Hallo Joachim
ja, die Ermittlung des Gesamteinkommens orientiert sich an der Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht. Aber dennoch gilt: Gesamteinkommen ist ungleich zu versteuerndes Einkommen.
Das kommt daher, dass man beim Gesamteinkommen ggf. andere Sachen abziehen kann als beim zu versteuernden Einkommen. Außerdem gibts Unterschiede bei der Möglichkeit der Saldierung zwischen den verschiedenen Einkommensarten.
Und ja, du hast recht: i. d. R. fordern wir zur Beurteilung des aktuellen ESt-Bescheid oder betriebwirtschaftliche Auswertung einer qualifizierten Person (z. B. Steuerberater) an. Harig wirds halt eben dann, wenn die Diskussionen anfangen, was man abziehen kann und ob eine Saldierung möglich ist oder nicht.
Das müsste aber bei allen Kassen gleich sein, da der Begriff "Gesamteinkommen" recht genau geregelt ist.
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Frage am Rande, warum läßt sich die GKV im Punkt Familienversicherung so hinters Licht führen - will man zukünftige selbstzahlende Kunden nicht verprellen?
Für mich kein sonders ehrenwertes Geschäft, aber viele "Notselbstständige" greifen dann, wenn die Familienversicherung zwangsendet schnell und ohne mal ihr Budget zu planen nach irgendeinem Dumpingtarif der PKV....ab 59€!!!!!!!!!!
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
wir machen die Regeln nicht - wir führen sie nur aus.
und oft genug gefallen uns díe Regeln nicht wirklich - dass man da einiges besser, transparenter und effiizienter gestalten könnte, steht außer Frage...
Gruß GKVler
Re: familienversichert trotz Selbstständigkeit?!
Querverweis mit sehr vielen sozialrechtlichen Leckerbissen:
http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/krankenversicherung-gruender-familienversicherung.html