Anrechnung von Zinsen auf Krankenkassenbeitrag (Krankenkassenrecht)
Hallo,
Mitte 2004 habe ich mich als Sprachtrainerin selbständig gemacht. Da es eine Lehrtätigkeit ist, bin ich versicherungspflichtig und zahle Krankenkassenbeiträge als "nebenberuflich Selbständige".
Jedes Jahr schicke ich meinen Steuerbescheid zur Krankenkasse, die dann meinen Beitrag entsprechend meines Verdienstes anpasst.
Diese Jahr erhielt ich jedoch als Antwort auf den Steuerbescheid 2007 diverse Formulare, in denen ich u.a. auch über meine Kapitalerträge Auskunft geben musste.
Nachdem ich das getan habe, bekam ich wiederum die gleichen Formulare für die Jahre 2006 und 2005, um darauf die Zinseinnahmen der entsprechenden Jahre einzutragen.
Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass daraus die endgültigen Beiträge für 2005 und 2006 errechnet werden sollten.
Nun meine Fragen:
1. Werden Kapitalerträge auf den Krankenkassenbeitrag angerechnet, auch wenn man in steuerlicher Hinsicht unter dem Freibetrag liegt?
2. Kann die Krankenkasse rückwirkend für 2 Jahre Geld nachfordern?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Moni
gesamter Thread:
- Anrechnung von Zinsen auf Krankenkassenbeitrag -
Moni,
29.06.2008, 18:15
- Re: Anrechnung von Zinsen auf Krankenkassenbeitrag - sven, 04.07.2008, 20:35