Grenzgänger Schweiz E106 (Krankenkassenrecht)

Christian Fakler @, Montag, 30.06.2008, 19:03 (vor 5990 Tagen)

Bin seit 1996 ausschliesslich in der Schweiz beschäftigt und auch krankenversichert und zwar über einen Kollektivvertrag meines Arbeitgebers. Seit Kurzem habe ich den Arbeitgeber (auch in der Schweiz) gewechselt. Meine schweizer KV hat mir nun eine neue Offerte geschickt mit dem Hinweis auf das Formular E 106. Dort ist die Rede vom "zuständigen Versicherungsträger (in Deutschland)" bei dem ich mich anmelden müsste. Da ich aber in D nicht versichert bin stellt sich die Frage wer mein zuständiger Versicherungsträger nun ist.
Kann ich da jede gesetztliche Versicherung wählen ? Müssen die mich nehmen. Oder ist das eine bestimmte. z.b. die AOK.
Besten Dank und Gruss

Re: Grenzgänger Schweiz E106

sven, Freitag, 04.07.2008, 20:35 (vor 5986 Tagen) @ Christian Fakler

du kannst dir für die sogenannte leistungsaushilfe irgendeine krankenkasse in deutschland aussuchen ... infos dazu gibt es auch bei www.dvka.de

Grenzgänger Schweiz E106

Thomas Dirschnabel, Konstanz, Freitag, 30.12.2011, 13:59 (vor 4712 Tagen) @ Christian Fakler

Die Frage ist ja schon lange her, aber vielleicht braucht jemand anderst die Antwort.
Man kann mit dem Formular E 106 zu jeder deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gehen. Es ist auch kein Beitragszuschlag zu entrichten.

www.swiss-maklerpool.de

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