Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ? (Krankenkassenrecht)

Manuela @, Mittwoch, 09.07.2008, 15:00 (vor 5981 Tagen)

Hallo,

hier meine Frage: Mein Freund ist nach über 10-jähriger PKV-Zugehörigkeit und Erreichung einer inzwischen recht hohen Anwartschaft nun in der Situation, dass er nach fehlgeschlagener Selbständigkeit mit Minusgeschäften nun in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchte, in dem er mit einem Bruttogehalt von 42.000 p.a. einsteigt. Ist es richtig, dass er dann in die GKV wechseln muss und die Anwartschaften einfach flöten gehen? Gibt es nicht mehr die Möglichkeit eines Befreiungsantrages bei der GKV? Wäre die einzige Möglichkeit in der PKV zu bleiben, indem sein Verdienst über der Bemessungsgrenze liegt oder gäbe es noch eine andere? Was müsste er dann als Mindestverdienst haben? Sein Fixgehalt soll 42.000 p.a. sein zzgl. evtl. möglicher Provisionen, die aber erst vom Umsatz abhängig sind und nur quartalsmäßig ausgezahlt werden sollen. Wie soll man dann im Voraus wissen, ob man über der Bemessungsgrenze liegt??

Für eine Info vielen Dank!

Gruß - Manuela

Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ?

Bodi, Mittwoch, 09.07.2008, 16:31 (vor 5981 Tagen) @ Manuela

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der unter weiteren Voraussetzungen Verscherungsfreiheit eintritl, liegt 2008 bei 48150 EUR, also deutlich darüber. Unregelmäßig gezahlte Provisionen zählen bei der Berechnung mit mit.

Ein Überschreiten dieser Grenze würde kurzfristig auch nicht helfen, da der Zugang zur PKV für Arbeitnehmer im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 nochmal drastisch verschärft wurde und Arbeitnehmer in den letzten 3 Jahren die JAE-Grenze überschritten haben müssen, um in die PKV zu wechseln. Ihr Freund müsste also erstmal 3 Jahre in Folge über der JAE-Grenze liegen, um wieder in die PKV zu wechseln.

Die gebildeten Altersrückstellungen in der PKV lassen sich mit einer "großen Anwartschaft" erhalten. Diese ist aber auch nicht mehr ganz billig.

Re: Pflichtwechsel von der PKV in die GKV ?

Bodi, Mittwoch, 09.07.2008, 16:33 (vor 5981 Tagen) @ Bodi

Ich habe mich vertippt, richtig heisst es:
Unregelmäßig gezahlte Provisionen zählen bei der Berechnung nicht mit.

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