freiwillig versichern - Einkommen des Ehegatten miteinrechnen? (Krankenkassenrecht)
Ich bin derzeit bei der TK versichert. Da ich seit 01.06.2008 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehe, teilte man mir dort mit, dass ich jetzt nicht mehr pflicht-, sondern freiwillig versichert sei - ich erfülle nicht die Voraussetzungen der 09/10-Regelung. Da mein Mann als Beamter privat versichert ist, war ich lange Jahre nicht gesetzlich sondern ebenfalls privat versichert. Grundsätzlich wäre das ja kein Problem, der Beitrag wäre in etwa derselbe gewesen. Aber jetzt kommt hinzu, dass bei der Beitragsberechnung das Gehalt meines Mannes miteinbezogen wird - das steht so in deren Satzung - und so komme ich auf einen monatlichen Beitrag von 213,93 � (einschl. Pflegeversicherung) statt 55,31 �, ein gewaltiger Unterschied also. Nach Aussage der TK sind aber nicht alle Satzungen der Krankenkassen gleich - es könne also durchaus sein, dass bei anderen das Gehalt des Ehemannes keine Rolle spiele.
Deshalb also jetzt meine Anfrage:
Welche Krankenkasse lässt das Einkommen meines Ehemannes außen vor? Meine Bruttorente beträgt 582,24 � - ich habe noch eine unterhaltspflichtige Tochter, die bisher kostenlos bei mir familienversichert war.
Re: freiwillig versichern - Einkommen des Ehegatten miteinrechnen?
Hallo,
tja, das Einkommen nicht gesetzlich versicherter Ehegatten wird immer mit reingerechnet.
Und am 1.1. wird alles vereinheitlicht. Ich sehe keine Möglichkeit da ein Schnäppchen zu machen.
Eventuell von die BKK Philipps bis Ende des Jahres, aber heute gekündigt sind das gerade noch 3 Moante Ersparnis.
LG, Shops