Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis (Krankenkassenrecht)

stella @, Samstag, 12.07.2008, 13:59 (vor 5982 Tagen)

Habe Mitte 08/07 mein Studium abgebrochen, bis zum Abruch war ich familienversichert. Anspruch auf Familenversicherung hätte ich noch bis 11/07 gehabt.

Habe mich gleich bei der Arge arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Die Arge nahm meinen Antrag immer wieder nicht an, da diverse Unterlagen fielen. Somit bekam ich erst ab 12/07 erstmalig eine Leistung, somit auch krankenversichert. Die Krankenkasse möchte jetzt von mir die fehlenden Beiträge. Ich hatte 3 Mon. kein Einkommen in irgendeiner Art, wurde von meinen Eltern unterstützt und diese streckten mir auch die mtl. Miete vor.

Bin ich trotzdem verpflichtet, eben ohne Einkommen die sog. „Lücke im Versicherungsverhältnis“ zu bestreiten, oder wer ist in diesem Fall zuständig ?

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