Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis (Krankenkassenrecht)
Habe Mitte 08/07 mein Studium abgebrochen, bis zum Abruch war ich familienversichert. Anspruch auf Familenversicherung hätte ich noch bis 11/07 gehabt.
Habe mich gleich bei der Arge arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet. Die Arge nahm meinen Antrag immer wieder nicht an, da diverse Unterlagen fielen. Somit bekam ich erst ab 12/07 erstmalig eine Leistung, somit auch krankenversichert.
Die Krankenkasse möchte jetzt von mir die fehlenden Beiträge. Ich hatte 3 Mon. kein Einkommen in irgendeiner Art, wurde von meinen Eltern unterstützt und diese streckten mir auch die mtl. Miete vor.
Bin ich trotzdem verpflichtet, eben ohne Einkommen die sog. „Lücke im Versicherungsverhältnis“ zu bestreiten, oder wer ist in diesem Fall zuständig ?
Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis
Kostenlos ist nur die Familienversicherung, also als mitversicherter Angehöriger. Nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung muss man sich weiterversichern, da es zeitliche Lücken im Versicherungschutz seit dem 01.04.07 für zuletzt gesetzlich Versicherte nicht mehr geben darf.
Bei Personen ohne Berufstätigkeit und ohne Arbeitslosengeldbezug wird wird ein fiktives Mindesteinkommen von ca. 800-900 EUR unterstellt, daraus ergeben sich monatliche Beiträge incl. Pflegeversicherung von rund 130 EUR.
Mit der Arge kenne ich mich nicht aus, aber normalerweise werden Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum gewährt, selbst wenn noch Unterlagen nachgereicht werden mussten.
Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis
danke Bodi
wird wird ein fiktives Mindesteinkommen von ca. 800-900 EUR unterstellt,
das kann ja wohl nicht sein !! kann nur den Kopf schütteln, sollen das die Gesetzte unseres Sozialstaates sein ? Ich stehe mit nichts da, und mir wird unterstellt ich hätte Einkommen? Ich meine, da muss doch in diesem Fall dann jemand anders einspringen und die Zahlungen tätigen. Denke da an das Sozialamt, wie seht ihr das ? Ich kann es nach wie vor nicht.
Zudem war ich in dieser Zeit gar nicht krank, benötigte auch keine Medikamente, warum also muss die Lücke geschlossen werden ??
bei der Arge ist etwas total schief gelaufen, die Sachbearbeiter arbeiten unterschiedlich. Ich habe mittlerweile Widerspruch erhoben
Re: Keinerlei Leistungen von einem Amt -- Lücke im Versicherungsverhältnis
Seit dem 01.04.2007 ist die GKV für zuletzt gesetzlich Versicherte eine Pflichtversicherung (jedenfalls solange keine "substitutive" (d.h. private) Krankenversicherung besteht. Daher darf es formal keine zeitlichen Lücken mehr geben, selbst wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.