Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich bin seit jeher in der PKV, früher Famileinversicherung, dann während dem Studium ebenfalls, später als Angestellter ca. 4-5 Jahre ebenfalls in der PKV wegen Überschreitung der Entgelt-Grenze.
Danach war ich eine Zeit lang selbständig und danach arbeitslos, habe aber weiterhin in die PKV eingezahlt.
Nach längerer Zeit der Arbeitslosigkeit (nicht arbeitslos gemeldet) bin ich wieder im Angestelltenverhältnis mit 48000 EUR/Jahr brutto.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht in der PKV verbleiben kann und in die GKV wechseln muss.
Ist das richtig so?
Kann ich mich nicht darauf berufen, dass ich schon seit jeher in der PKV bin?
Wie ist es mit der Besitzstandsregelung? Kann die eventuell greifen?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!