Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV (Krankenkassenrecht)
Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich bin seit jeher in der PKV, früher Famileinversicherung, dann während dem Studium ebenfalls, später als Angestellter ca. 4-5 Jahre ebenfalls in der PKV wegen Überschreitung der Entgelt-Grenze.
Danach war ich eine Zeit lang selbständig und danach arbeitslos, habe aber weiterhin in die PKV eingezahlt.
Nach längerer Zeit der Arbeitslosigkeit (nicht arbeitslos gemeldet) bin ich wieder im Angestelltenverhältnis mit 48000 EUR/Jahr brutto.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich nicht in der PKV verbleiben kann und in die GKV wechseln muss.
Ist das richtig so?
Kann ich mich nicht darauf berufen, dass ich schon seit jeher in der PKV bin?
Wie ist es mit der Besitzstandsregelung? Kann die eventuell greifen?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV
wenn Sie im Februar 2007 privat versichert waren, sollten Sie glaube ich Bestandsschutz haben.
Weiterhin hatten Sie sich von der Versicherungspflicht als Arbeitsloser befreien lassen. eventuell geht das auch hier ?
Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV
Besitzstandswahrung würde gelten, wenn Sie schon im Februar 07 als Angestellter privat versichert gewesen wären.
Der Statuswechsel jetzt führt nach gängiger Rechtsauffassung dazu, dass erst mal drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze in der GKV absolviert werden müssen, bevor Versicherungsfreiheit eintritt.
Da Sie bereits früher mehrere Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer überschritten haben und im Gesetz nicht steht, dass dies unmittelbar in den letzten drei Jahren geschehen sein muss, besteht vielleicht noch eine kleine Chance - aber darüber müssen erstmal Gerichte entscheiden.
Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV
Hallo, haben Sie vielen Dank für Ihre Antworten!
@Bodi: gibt es da bereits Klagen? ist absehbar bis wann die Gerichte entscheiden werden?
Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV
Einige Änderungen wie die Einführung des Basistarifs, die Mitnahme der Altersrückstellungen und die 3 Jahre Wartezeit für Arbeitnehmer stehen beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung an. Urteile sind erst im nächsten Jahr zu erwarten.
Siehe z.B.
http://www.pkv-infos.net/pkv-news/news/bundesverfassungsgericht-bittet-um-stellungnahme-zur-gesundheitsreform.html
Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV
Hallo Bodi,
vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen!!
Ist es bzgl. der ausstehenden Entscheidungen ratsam meine "Zwangsmitgliedschaft" in der GKV jetzt unter Vorbehalt anzutreten?
Können Sie mir noch etwas zu folgendem Sachverhalt sagen:
wie verhält es sich wenn ich bspw. in Zeiten von Arbeitslosigkeit einen Befreiungsbescheid einer gesetztl. Krankenkasse hatte (im Jahr 2003)?
Bin ich dann nicht auch heute noch befreit?
Vielen Dank!
Beste Grüße!!
Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV
Befreiungsbescheide gelten nur für einen bestimmten Tatbestand (in diesem Fall Arbeitslosigkeit), der ohne Befreiung Versicherungspflicht auslöst.
Für andere Tatbestände (etwa die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) gilt er leider nicht.
Siehe auch:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__8.html
Das mit dem Vorbehalt würde ich versuchen, selbst wenn die Erfolgsaussichten ungewiss sind.
Viel Erfolg und beste Grüße!
Re: Zwangsmitgliedschaft GKV nach jahrelanger PKV
Hallo Bodi,
haben Sie vielen Dank für die freundliche und kompetente Beantwortung der Fragen!