Gemeldet in Deutschland, KV im Ausland (Krankenkassenrecht)
Hallo, ich habe eine Frage, und zwar ist eine Freundin von mir zwar hier in Deutschland gemeldet, kommt aber eigentlich aus Bulgarien und ist dort auch krankenversichert. Sie hat seit Juli 07 nicht in Deutschland gearbeitet und auch keine KV in Anspruch genommen.
Nun hat sie ab dem 01.08. wieder einen Job und will sich jetzt krankenversichern. Die KV möchte natürlich eine Meldebescheinigung und den Nachweis der KV. Reicht dann ein Nachweis aus Bulgarien?
Und wenn sie die meiste Zeit nicht in Deutschland war, wie sieht das dann aus? Und ich habe gelesen, dass es eine Ermäßigung, bzw. sogar einen Erlass der rückwirkenden Beiträge geben kann. Was sind dafür die Voraussetzungen und wer ist dafür zuständig? Da sie nicht gearbeitet hat ist das Geld natürlich auch dementsprechend knapp.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man am besten vorgeht? Für Antworten sind wir sehr dankbar!