Re: Probeantrag und Datenaufbewahrung (Krankenkassenrecht)
Ein eindeutiges Erkennungsmerkmal gibt es m.E. nicht. Mit Spezialmakler meinte ich, dass diese anonymisierte Ausschreibungen vornehmen. Das machen viele, aber nicht alle.
Viel Erfolg!
Ein eindeutiges Erkennungsmerkmal gibt es m.E. nicht. Mit Spezialmakler meinte ich, dass diese anonymisierte Ausschreibungen vornehmen. Das machen viele, aber nicht alle.
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