Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien (Krankenkassenrecht)

Stefan, Dienstag, 22.07.2008, 19:41 (vor 5972 Tagen)

Ich bin vor 1 Jahr arbeitslos geworden und seitdem freiwillig in der GKV weiterversichert. Da ich recht sparsam lebe und auf Erparnisse zurückgreifen kann, erhalte ich keine Unterstützung von irgendwem. Dies habe ich bei der GKV so angegeben und wurde für den Mindestbeitrag (ca. 120 Euro im Monat) eingestuft. Nun möchte die GKV (nach 1 Jahr) eine Bescheinigung über Zinseinnahmen und einen Nachweis über meine Ersparnisse haben.

Diese betragen im Moment noch ca. 15.000 Euro, hauptsächlich in Aktien (ohne Dividendenzahlung) angelegt, wovon ich noch ca. 1-1/2 Jahre leben möchte/könnte. Übersehen, bzw. nicht ernst genommen, hatte ich, dass ich 3% auf Guthaben meines Kontos bekomme, das waren 10 Euro oder so letztes Jahr. Da dies steuerlich nicht relevant ist, habe ich dies auch nicht der GKV gemeldet.

Meine Fragen:

- Können die Zinseinnahmen von 10 Euro zu einem Problem werden? Werde ich dadurch automatisch zu einem "selbständigen Verdiener" und entsprechend eingestuft (glaube Minimumbeitrag wäre dann ca. 250 Euro) oder gibt es da Untergrenzen, so wie bei der Steuer?

- Gibt es Grenzen was die Ersparnisse angeht, ab wann man höher gestuft wird? Oder ist es (thereotisch) egal, wieviel man hat, solange man daraus kein Einkommen bezieht? Wenn ich Geld brauche, verkaufe ich einen Teil der Aktien und kann davon wieder eine zeitlang leben - zählt das als "Einkommen"? (Gewinnausschüttungen/Dividenden gibt es nicht)

Danke für alle Antworten!

LG,

Stefan

Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien

Bodi, Dienstag, 22.07.2008, 21:20 (vor 5972 Tagen) @ Stefan

Ihnen werden bei der Beitragberechnung fiktive Einnahmen in Höhe von rund 800-900 EUR mtl. unterstellt. Diese müssten Sie mit den Zinseinnahmen erstmal erreichen bzw. überschreiten; die 10 EUR Zinseinnahmen wirken sich sicherlich nicht aus.

Ein Aktienverkauf ist nur eine Vermögensumschichtung und zählt nicht als Einkommen.

Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien

nimms leicht, Mittwoch, 23.07.2008, 10:28 (vor 5971 Tagen) @ Bodi

Selbständigkeit wird durch Einnahmen aus Kapitalvermögen nicht begründet.

Allerdings ist zu beachten , dass die Kassen eine andere Weise der Gewinnermittlung haben , als die Finanzämter.

Kursgewinne werden als Gewinn betrachtet, egal wie lange der Aktienerwerb zurückliegt. usw.

Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien

Stefan, Mittwoch, 23.07.2008, 13:02 (vor 5971 Tagen) @ nimms leicht

Danke für die Antworten.

Kursgewinne werden als Gewinn betrachtet, egal wie lange der Aktienerwerb zurückliegt.

Kursgewinne hatte ich in der Tat. Aber wie wird das dann als Einkommen gerechnet? Ich verkaufe ja immer nur einen Teil - bedeutet das, wenn ich Aktien für z.b. 1100 Euro verkaufe, die ich für 1000 gekauft habe, dann zählt die GKV die 100 Euro als Einnahmen? Was, wenn ich einen Monat später vielleicht nur 900 Euro statt 1000 bekomme, wird der Verlust dann einberechnet?

Kann ich irgendwo nachlesen wie die GKV mit Aktiengewinnen verfährt?

LG,

Stefan

Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien

nimms leicht, Mittwoch, 23.07.2008, 15:23 (vor 5971 Tagen) @ Stefan

Da wirst Du Dich durch die verschiedenen Urteile der Sozialgerichte wühlen müssen.
Hast Du Beispielsweise 1000 Euro Minus aus Vermietung und 1000 Euro Plus an Zinsen ist Dein Einkommen für die GKV : plus 1000

Verluste sind innerhalb einer Einkommensart miteinander Verrechenbar, nicht aber mit anderen Einkommen.

Positiverträge werden aber sauber gestapelt.

Fifo und Lifo sind für die Kassen bei Aktien reine Fremdwörter.
Es fehlt jede saubere Systematik.

Re: Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien

Stefan, Donnerstag, 24.07.2008, 12:03 (vor 5970 Tagen) @ nimms leicht

Au weia, das klingt nicht gut und wenn ich Pech habe, nach einer unschönen Auseinandersetzung mit meiner Versicherung.

Danke für Deine Hilfe,

LG,

Stefan

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