Freiwillig versichert GKV: Zinseinnahmen und Aktien (Krankenkassenrecht)
Ich bin vor 1 Jahr arbeitslos geworden und seitdem freiwillig in der GKV weiterversichert. Da ich recht sparsam lebe und auf Erparnisse zurückgreifen kann, erhalte ich keine Unterstützung von irgendwem. Dies habe ich bei der GKV so angegeben und wurde für den Mindestbeitrag (ca. 120 Euro im Monat) eingestuft. Nun möchte die GKV (nach 1 Jahr) eine Bescheinigung über Zinseinnahmen und einen Nachweis über meine Ersparnisse haben.
Diese betragen im Moment noch ca. 15.000 Euro, hauptsächlich in Aktien (ohne Dividendenzahlung) angelegt, wovon ich noch ca. 1-1/2 Jahre leben möchte/könnte. Übersehen, bzw. nicht ernst genommen, hatte ich, dass ich 3% auf Guthaben meines Kontos bekomme, das waren 10 Euro oder so letztes Jahr. Da dies steuerlich nicht relevant ist, habe ich dies auch nicht der GKV gemeldet.
Meine Fragen:
- Können die Zinseinnahmen von 10 Euro zu einem Problem werden? Werde ich dadurch automatisch zu einem "selbständigen Verdiener" und entsprechend eingestuft (glaube Minimumbeitrag wäre dann ca. 250 Euro) oder gibt es da Untergrenzen, so wie bei der Steuer?
- Gibt es Grenzen was die Ersparnisse angeht, ab wann man höher gestuft wird? Oder ist es (thereotisch) egal, wieviel man hat, solange man daraus kein Einkommen bezieht? Wenn ich Geld brauche, verkaufe ich einen Teil der Aktien und kann davon wieder eine zeitlang leben - zählt das als "Einkommen"? (Gewinnausschüttungen/Dividenden gibt es nicht)
Danke für alle Antworten!
LG,
Stefan