nebenberuflich selbstständig (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Zur Zeit bin ich bei meinem Mann mit familienversichert. Ich bin hauptsächlich Hausfrau/Mutter aber nebenberuflich selbstständig tätig. Zur Zeit verdiene ich noch unter € 350,00 im Monat und in mit familienversichert. Was ist, wenn ich mehr verdiene, als z.B. so ca. 500,00 €? Stimmt es, dass dann 822 € angesetzt werden und ich dafür dann Beiträge zahle? (Findet dann zudem auch noch eine Anrechnung des Ehemann-Einkommens statt, wenn dieser auch gesetzlich versichert ist?)
Zweite Frage: Wenn mein Mann in die private Kasse wechseln würde, dann würde sein Einkommen ja angerechnet. Würde dann mein echtes Einkommen (also z.B. die 500 €) zugrunde gelegt oder auch das fiktive, also die 822 € für nebenberuflich Selbstständige. Und wie würden die Kinder angerechnet?
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Danke für die Beantwortung und viele Grüße,
Karin
Re: nebenberuflich selbstständig
M.E. sieht es so aus:
Zur ersten Frage: Wenn regelmäßig mehr als 355 EUR mtl. nebenberuflich verdient werden, so sind 828 EUR die Mindestbemessung. Auf das Einkommen des Ehemannes kommt es nicht an.
Zur zweiten Frage: Es bleibt bei 828 EUR Mindestbemessung.
Die Kinder müssten privat versichert werden, wenn der Mann die Jahresarbeitsentgeltgrenze regelmäßig überschreitet.
Re: nebenberuflich selbstständig
Eine Ergänzung zur zweiten Frage, also wenn der Mann in eine PKV wechselt: Die 828 EUR Mindestbemessung bleiben. Da je nach Satzung der Krankenkasse in aller Regel ohnehin das halbe (auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzte) Einkommen des Ehemannes angerechnet wird, ist das eigene Einkommen nicht relevant, sofern geringer als die angerechneten halben Einkünfte des Ehemannes.
Pro gemeinsames Kind kann vom Einkommen des Ehegatten 828,33 EUR (1/3 der Bezugsgröße) abgesetzt werden (ebenfalls satzungsabhängig).