Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau? (Krankenkassenrecht)

Andy @, Samstag, 26.07.2008, 12:25 (vor 5964 Tagen)

Folgendes Szenario:

ich bin Mitglied der PKV, meine nicht berufstätige Ehefrau ist hingegen bei der GKV.

Mit stellt sich die Frage, ob seitens meines Arbeitgebers eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sich an den Beiträgen zur GKV meiner Ehefrau zu beteiligen. Wenn ja, wäre dies nach welchem Paragraphen?

Selbst wenn eine solche Bezuschussung nur freiwillig stattfände, wäre diese steuerfrei?

Re: Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau?

Bodi, Sonntag, 27.07.2008, 11:19 (vor 5963 Tagen) @ Andy

Wenn im Falle einer Pflichtversicherung die Ehefrau in die Familienversicherung aufgenommen werden könnte, so kommt § 257 (2) SGB V in Betracht. Allerdings sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse stets auf den hältigen Höchstbetrag begrenzt - also ungefähr auf das, was der Arbeitgeber für einen Pflichtversicherten abführen müsste.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html

Ansonsten können die Beiträge der Ehefrau als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben abgesetzt werden - was allerdings nur etwas bringt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag nicht schon ausgeschöpft ist.

Re: Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau?

Roxin @, Montag, 27.10.2008, 16:48 (vor 5871 Tagen) @ Andy

Hallo,
mich würde dies auch sehr interessieren. Bin privat versichert und meine Frau ohne Einkommen freiwillig in der GKV. Mein Arbeitgeber lehnt den Zuschuß zur KV der Frau ab mit Hinweis auf neue Regelungen.

Weiß jemand mehr? Früher galt doch §257 SGB und §10 SGB.

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