Re: Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Sonntag, 27.07.2008, 11:19 (vor 5967 Tagen) @ Andy

Wenn im Falle einer Pflichtversicherung die Ehefrau in die Familienversicherung aufgenommen werden könnte, so kommt § 257 (2) SGB V in Betracht. Allerdings sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse stets auf den hältigen Höchstbetrag begrenzt - also ungefähr auf das, was der Arbeitgeber für einen Pflichtversicherten abführen müsste.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html

Ansonsten können die Beiträge der Ehefrau als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben abgesetzt werden - was allerdings nur etwas bringt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag nicht schon ausgeschöpft ist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum