Re: Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau? (Krankenkassenrecht)
Wenn im Falle einer Pflichtversicherung die Ehefrau in die Familienversicherung aufgenommen werden könnte, so kommt § 257 (2) SGB V in Betracht. Allerdings sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse stets auf den hältigen Höchstbetrag begrenzt - also ungefähr auf das, was der Arbeitgeber für einen Pflichtversicherten abführen müsste.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html
Ansonsten können die Beiträge der Ehefrau als Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben abgesetzt werden - was allerdings nur etwas bringt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag nicht schon ausgeschöpft ist.
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- Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau? -
Andy,
26.07.2008, 12:25
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau? - Bodi, 27.07.2008, 11:19
- Re: Arbeitgeberzuschuss zur GKV der nicht berufstätigen Ehefrau? - Roxin, 27.10.2008, 16:48