Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie? (Gesetzliche Krankenkassen)

Gerhard, Samstag, 10.04.2010, 00:58 (vor 5342 Tagen)

wir haben im März 2010 vom Arbeitsamt eine Nachzahlung ab Mai 2009 erhalten. Meine Frau ist in der Ges.KV versichert (Hausfrauen-Tarif), ich bin in einer Priv.KV.
Wie ist die Nachzahlung bei der Ges.KV meiner Frau zu behandeln? Als höheres Einkommen auf das nur im März 2010 ein höherer KV-Beitrag zu zahlen ist oder ist anteilig ab März 2009 auf das erhöhte Einkommen von jedem Monat der KV-Beitrag neu zu berechnen und die Differenz nachzuzahlen?
Für das Jahr 2009 betrug die Mindestbemessungsgrenze 840 EUR pro Monat, was gilt 2010?
MfG. Gerhard

Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie?

RHW, Samstag, 10.04.2010, 09:34 (vor 5342 Tagen) @ Gerhard

Hallo,
die Frage ist nur schwer zu beantworten, weil nicht klar ist, um welche Art der Nachzahlung es sich hier handelt.
Arbeitslosengeld? Insolvenzgeld? Existenzgründungszuschuss? Handwerkerrechnung für Leistungen, die beim Arbeitsamt erbracht wurden?

Wenn es sich um Arbeitslosengeld handelt, zahlt die Arbeitsagentur zusätzlich zur Nachzahlung auch die Krankenversicherungsbeiträge an die dort bekannte Krankenkasse. Der Zeitraum ergibt sich aus dem Bescheid. Die bisher gezahlten Beiträge an die Krankenkasse werden von der Krankenkasse in voller Höhe erstattet (wenn dort alle Informationen von der Arbeitsagentur angekommen sind).
Gruß
RHW

Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie?

Czauderna, Samstag, 10.04.2010, 11:29 (vor 5342 Tagen) @ Gerhard

Hallo,
zunächst die Feststellung dass es einen "Hausfrauentarif" bei der GKV nicht gibt. Freiwillig versicherte Ehegatten, deren Ehegatte Mitglied einer PKV-Kasse ist werden nach 50% der eigenen und 50% der Einkünfte des PKV-Versicherten Ehegatten eingestuft, maximal nach der halben Beitragsbemssungsgrenze in der Krankenversicherung - sind Kinder vorhanden gibt es bei der Berechnung des beitragspflichtigen Einkommens der GKV-Versicherten Abschläge zu berücksichtigen.
Was nun die Nachzahlung betrifft, so wird diese unterschiedlich festgelegt - ist der PKV-Versicherte selbständig, kann der Beginn eines höheren Einkommens nicht festgestellt werden, ergo wird der 01.01. des Jahres angesetzt für den der vorliegende Einkommenssteuerbescheid gilt.
Ist der PKV-Versicherte Arbeitnehmer oder Beamter dann lässt sich der Zeitpunkt der Erhöhung durchaus nachweisen und feststellen - dies würde dann auch für die (rückwirkende) Einstufung der GKV-versicherten Ehefrau berücksichtigt werden.
Gruß
Czauderna

Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie?

Gerhard, Samstag, 10.04.2010, 17:03 (vor 5342 Tagen) @ Czauderna

hallo @RHW und @Czauderna, hier meine Ergänzungen:

Ich bin über 60 Jahre alt, war früher Angestellter, jetzt beziehe ich Arbeitslosengeld 1, keine weiteren Einkünfte. Das Arbeitsamt zahlt mir meine PKV und PPV soweit die Beiträge nicht über den gesetzlichen Beträgen liegen.

Meine Frau ist Hausfrau ohne eigene Einkünfte, in der GKV versichert. Das Arbeitsamt zahlt nichts zu ihrer GKV zu. Der für sie zu zahlende Beitrag wurde aus dem halben Gesamteinkommen von uns beiden (ist nur das ALG 1) ermittelt, begrenzt durch die halbe Beitragsbemessungsgrenze bzw. die Mindesteinkommensgrenze von 830 EUR (in 2009).

Die Tochter von meiner Frau (Tochter ist von mir nicht adoptiert) wurde im Mai 2009 arbeitslos, sie wechselte daher wieder in die Familienversicherung von meiner Frau (GKV), wir bekamen Kindergeld von der Familienkasse. Im August 2009 fand meine Stieftochter einen Ausbildungsplatz und weil sie über 360 EUR monatlich verdient wurde sie aus der Familienversicherung ausgegliedert, sie ist seitdem eigenständig in der GKV pflichtversichert. (Wie meine Frau bei der Deutschen BKK).

Im Dez.2009 habe ich dem Arbeitsamt gemeldet, dass wir seit Mai 2009 für die Tochter Kindergeld beziehen. Daraufhin wurden mein Arbeitslosengeld 1 von 60% auf 67% erhöht, rückwirkend ab Mai 2009, die Differenz wurde mir aber erst im März 2010 ausbezahlt. Und dafür müsste von der Hälfte der Nachzahlung (als Einkommen meiner Frau) in die GKV nachgezahlt werden. Und das ist die Frage, anteilig die Beitrags-Differenz je Monat nachzahlen oder als einmalig erhöhtes Einkommen im März 2009 berechnen?
MfG. Gerhard

Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie?

RHW, Sonntag, 11.04.2010, 09:06 (vor 5341 Tagen) @ Gerhard

Hallo,
idealerweise hätte die Arbeitsagentur im Mai 2009 vom Kindergeld erfahren und (idealerweise) bereits ab Mai das erhöhte Arbeitslosengeld gezahlt. Ab Mai 2009 wären dann höhere Beiträge gezahlt worden.
Durch die tatsächlichen Verzögerungen kann es zu keinem anderen Ergebnis kommen (sonst könnte man in bestimmten Situationen durch Hinauszögern der Informationen die Beiträge senken).
Also am besten Kopien des Nachzahlungsbescheides der Krankenkasse zukommen lassen.
Gruß
RHW

Re: Nachzahlungen beim Hausfrauentarif, wie?

Gerhard, Sonntag, 11.04.2010, 15:12 (vor 5341 Tagen) @ RHW

hallo RHW,
so habe ich es schon vermutet, wollte es aber von unabhängiger Seite bestätigt haben. Danke

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