Re: Versicherung für beurlaubte Beamte? (Krankenkassenrecht)
Ja, das stimmt!
Ich habe noch eine Frage. Was passiert denn eigentlich wenn ich mal in Erziehungsurlaub gehen will? Dann muss ich ja privat versichert bleiben und den Tarif wechseln (soweit ich das richtig verstehe). Da ich einen Risikozuschlag habe, könnte mein Beitrag stark steigen. Wenn ich dann noch mein Kind mitversichern müsste, könnte ich den Beitrag evtl. ja gar nicht finanzieren (da ich ja kein Gehalt bekomme in dieser Zeit). Das ist ja eigentlich kaum nachvollziehbar.
Oder bin ich im Erziehungsurlaub noch beihilfeberechtigt und könnte dann meinen jetzigen Tarif behalten?
Ich lese zwar diese ganzen Vertragsbedingungen, aber irgendwie blicke ich noch nicht so recht durch. Anscheinend bin ich ja durch die PKV in Fällen wie Mutterschutz, Erziehungsurlaub, aber auch im Falle einer längerfristigen ERkrankung schlecht abgesichert. Da zahlt die GKV nach sechs Wochen ja eine Art Gehalt, die PKV nicht, soweit ich das verstanden habe. Was mache ich denn dann in so einem Fall?
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- Versicherung für beurlaubte Beamte? -
kirsten,
28.07.2008, 13:19
- Re: Versicherung für beurlaubte Beamte? -
Thomas,
28.07.2008, 13:59
- Re: Versicherung für beurlaubte Beamte? -
Thomas,
28.07.2008, 14:04
- Re: Versicherung für beurlaubte Beamte? -
kirsten,
28.07.2008, 17:32
- Re: Versicherung für beurlaubte Beamte? -
Thomas,
29.07.2008, 01:02
- Re: Versicherung für beurlaubte Beamte? - kirsten, 29.07.2008, 09:13
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Thomas,
29.07.2008, 01:02
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RoydePalma,
01.08.2008, 11:56
- Re: Versicherung für beurlaubte Beamte? - kirsten, 01.08.2008, 18:06
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kirsten,
28.07.2008, 17:32
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Thomas,
28.07.2008, 14:04
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Thomas,
28.07.2008, 13:59