Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt (Krankenkassenrecht)

Sebastian Mill @, Mittwoch, 06.08.2008, 16:17 (vor 5953 Tagen)

Im Juli `08 habe ich erfahren das meine Lebensgefährtin rückwirkend zum August `06 die KV gekündigt wurde, durch das Grundsicherungsamt.
Vorraus ging das meine Lebensgefährtin seit August `06 Rente bezieht. Mit dem Rentenbescheid bin ich, nach Erhalt der Unterlagen im November `06 zum Grundsicherungsamt gegangen und habe die entsprechenden Unterlagen abgegeben und somit wurden die Grundsicherungsleistungen eigestellt und die zu viel gezahlten Leistungen mit der Rentennachzahlungen verrechnet. In den 2 Jahren war meine Lebensgefährtin sehr krank und war lange Zeit im Krankehaus, in der Reha und auch in häuslicher Behandlung. Damals sind hohe Behandlungskosten entstanden, die sie jetzt selbst bezahlen soll(ca. 50 000,- €), da das Grundsicherungsamt ja keine Beiträge seit Juni `06 bezahlt hat. Weiterhin sitzt sie heute im Rollstuhl und hat Pflegstufe 2.

Die Forderung der Krankenkasse ist, dass sie sich freiwillig versicher soll, rückwirkend auf 01.04.2007 und die entsprechenden Beiträge nachzahlen soll + die entstandenen Behandlungskosten von Juni `06 bin März`07

Gibt es eine Möglichkeit gegen die rückwirkende Kündigung vorzugehen und auch gegen die Rückzahlung der entstandenen Kosten die meine Lebensgefährtin selbst tragen soll?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt

ramona @, Sonntag, 31.08.2008, 19:26 (vor 5928 Tagen) @ Sebastian Mill

Wenn sie Rente erhält,zahlt doch der Rententräger die Beiträge von der Bruttorente,somit müßte sie über den Rententräger seit August pflichtversichert sein und nicht mehr übers Grundsicherungsamt.Es dürften damit auch keine Rückstände vorhanden sein.Sieh mal auf dem Rentenbescheid nach,da müßten Krankenversicherungsbeiträge abgezogen sein.
MfG Ramona

Re: Rückwirkende Kündigung der KV durch das Grundsicherungsamt

Angela, Freitag, 03.10.2008, 02:35 (vor 5896 Tagen) @ ramona

Moment!! Es gibt da 2 unterschiedliche Möglichkeiten:

1. Pflichtversichert als Rentner, dann zahlt der RV-Träger die ganzen Beiträge!!!
DAZU muss aber eine bestimmte Vorversicherungszeit in dr gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein!!!!!


2. Ist diese Vorversicherungszeit des Rentners nicht erfüllt, dann muss man sich tatsächlich freiwillig versichern und all das von Ihnen gesagte stimmt komplett!!

Also, mal prüfen ob die Vorversicherungszeit erfüllt ist!
Berechnet sich wie folgt:
Man muss in der 2.Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 9/10 gesetzlich versichert gewesen sein!

Also, schauen, wann erstmalig im Leben gearbeitet!
z.B. vor 50 Jahren?! Das dann geteilt durch 2 (2.Hälfte Erwerbsleben) ist 25.
Folglich muss man in den letzten 25 Jahren mindetens 22,5 Jahre (9/10 von 25) gesetzlich versichert gewesen sein

In diesem Fall würde dann der RV-Träger die Beiträge zahlen!!

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