Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wir stehen vor der der folgenden Situation.
Meine Freundin (Mutter unserer 2 gemeinsamen Kinder) zur Zeit noch im Mutterschutz. Sie ist über den Mutterschutz und der alten Anstellung mit den Kindern in der GKV, ich hingegen bin privat versichert. Wenn nun der Mutterschutz ausläuft wäre meine Freundin inkl meiner Kinder nicht mehr versichert. Ich müsste also alle 3 zusätzlich in der privaten unterbringen (Unbezahlbar!). Unsere Frage ist somit welches mindest Einkommen müsste meine Freundin haben damit sie weiterhin mit den Kinder in der GKV bleiben kann. Ich bedanke mich im voraus bei dem Forum (Eine Krankenkasse brauche ich das nicht zu fragen
Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern
Thomas, Freitag, 08.08.2008, 16:50 (vor 5951 Tagen) @ Helge
Wie wäre es mit einer freiwilligen Weiterversicherung in der GKV! Da Sie nicht verheiratet sind, wird auch Ihr Einkommen nicht zur Beitragsberechnung herangezogen und die Kinder können in der GKV mitversichert werden.
Das ganze heißt Hausfrauentarif, es wird ein fiktives Einkommen von 828,33 Euro monatlich angesetzt, worauf sich dann der volle Kassensatz ohne Zuschlag für Lohnfortzahlung bezieht, also etwa 15-16% inkl. Pflege.
Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern
Helge , Montag, 11.08.2008, 09:49 (vor 5948 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
danke für diese gute Idee. Mein Verständnis war es bislang aber das das nicht gehen würde. Was wäre denn mit dem HausfrauenTarif wenn wir mal Heiraten?
Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern
Thomas, Montag, 11.08.2008, 20:52 (vor 5948 Tagen) @ Helge
Dann wird es teuer, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, d.h. Sie dürfen den Vorteil der Steuerklasse III teilweise an die GKV Ihrer Frau überweisen. Denn dann ist keine Familienversicherung der Kinder mehr möglich, wenn Ihre Frau nicht freiwillig versichert ist und mehr als die Beitragsbemessunggrenze verdient. Auch bemisst sich der Beitrag Ihrer Frau im Hausfrauentarif an Ihrem Einkommen: Je nach Kassensatzung ist die Hälfte Ihres tatsächlichen bruttos oder die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze, wenn Sie über dieser liegen) Berechnungssatz für den prozentualen beitrag, d.h. 300 bis 600 Euro für die GKV Ihrer dann Frau + 2x 130 Euro für die Kinder, wenn Ihre Frau wieder mehr als 400 Euro im Monat verdient,bezieht sich der GKV-Beitrag der Frau auf deren Einkommen, die Kinder kosten dann aber auch wieder zusammen an die 260 Euro im Monat, wenn keine Familienversicherung mit der Frau möglich ist. Hier wäre eine Versicherung in der PKV sinnvoller, da gleich teuer, aber meist besser.
Sollte eine Eheschließung in Frage kommen, sollten Ihre Dann-Frau nach der Elterngeldzeit wieder mindestens auf 401-Euro-Basis arbeiten und die Kinder sollten in die PKV. Bedenken Sie, dass durch das Nichtnutzen der 2-monatigen Nachversicherungsgarantie für die Kinder diese nur mit einer Risikoprüfung in die PKV kämen.
Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern
Thomas, Montag, 11.08.2008, 20:57 (vor 5948 Tagen) @ Thomas
So jetzt noch mal mit Punkt und Komma:
Dann wird es teuer, wenn Ihr Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, d.h. Sie dürfen den Vorteil der Steuerklasse III teilweise an die GKV Ihrer Frau überweisen.
Denn dann ist keine Familienversicherung der Kinder mehr möglich, außer Ihre Frau verdiente mehr als die Beitragsbemessunggrenze.
Auch bemisst sich der Beitrag Ihrer Frau im Hausfrauentarif an Ihrem Einkommen: Je nach Kassensatzung ist die Hälfte Ihres tatsächlichen Bruttos bis maximal zur vollen Beitragsbemessungsgrenze oder die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze (wenn Sie über dieser liegen) Berechnungssatz für den prozentualen Beitrag, d.h. 300 bis 600 Euro für die GKV Ihrer Dann-Frau + 2x130 Euro für die Kinder.
Wenn Ihre Frau wieder mehr als 400 Euro im Monat verdient,bezieht sich der GKV-Beitrag der Frau auf deren Einkommen, die Kinder kosten dann aber auch wieder zusammen an die 260 Euro im Monat, wenn keine Familienversicherung mit der Frau möglich ist. Hier wäre eine Versicherung in der PKV sinnvoller, da gleich teuer, aber meist besser.
Sollte eine Eheschließung in Frage kommen, sollten Ihre Dann-Frau nach der Elterngeldzeit wieder mindestens auf 401-Euro-Basis arbeiten und die Kinder sollten in die PKV. Bedenken Sie, dass durch das Nichtnutzen der 2-monatigen Nachversicherungsgarantie für die Kinder diese nur mit einer Risikoprüfung in die PKV kämen.
Re: Mindest Einkommen der Lebensgefährtin mit gemeinsamen Kindern
Helge , Dienstag, 12.08.2008, 17:19 (vor 5947 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
Ich danke ihnen für diese kompetente Antwort.
Wir werden wohl erstmal nicht ans Heiraten denken.....
Ich habe bei der GKV nach dem Hausfrauentarif gefragt und den folgenden Vorschlag bekommen:
Da meine Freundin zur Zeit einen Job unter 401€ hat, ist sie nach dem Mutterschutz mit den Kindern für ca.130€ in der Familien Versicherung untergebracht.
Ich finde das alles mehr als Komisch.