Krankenversichert ohne Einkommen (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich hab eine Frage und hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Es geht um meinem Bruder (42 J.). Er ist nicht krankenversichert und bezieht überhaupt keine Einkünfte (seit ca.15 Jahren). Er lebt bei dem Vater und braucht somit auch kein Geld. Mir bereitete es schlaflose Nächte, das er nicht versichert ist, auch wenn er seit Jahren nicht beim Arzt war.
Deshalb meine Frage: Muss eine Krankenversicherung ihn aufnehmen, auch wenn er kein Geld hat oder bezieht und somit keine Beiträge bezahlen kann?
Oder andere Frage, was passiet, wenn er wirklich mal einen Arzt benötigt?
Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank im voraus.
Trinity
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
sven, Sonntag, 24.08.2008, 22:57 (vor 5934 Tagen) @ Trinity
ch hab eine Frage und hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Es geht um meinem Bruder (42 J.). Er ist nicht krankenversichert und bezieht überhaupt keine Einkünfte (seit ca.15 Jahren). Er lebt bei dem Vater und braucht somit auch kein Geld. Mir bereitete es schlaflose Nächte, das er nicht versichert ist, auch wenn er seit Jahren nicht beim Arzt war.
Deshalb meine Frage: Muss eine Krankenversicherung ihn aufnehmen, auch wenn er kein Geld hat oder bezieht und somit keine Beiträge bezahlen kann?
seit 1.4.2007 muss ihn die letzte krankenversicherung (privat oder gesetzlich) versichern wo er zuletzt versichert war ihn aufnehmen und er muss die beiträge seit dem auch nachzahlen, egal ob er geld hat oder nicht.
Oder andere Frage, was passiet, wenn er wirklich mal einen Arzt benötigt?
dann spätestens greift die o.g. regelung ihn ohne sein zutun oder er zahlt alles selbst
Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank im voraus.
Trinity
die verfahrensweise von derzeit NICHT-krankenversicherten wurde hier oft schon besprochen
PS: wenn er mit 42 beim vater lebt und kein geld braucht, dann kann natürlich der vater auch die Beiträge (nach) zahlen
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
Bodi, Montag, 25.08.2008, 14:49 (vor 5934 Tagen) @ sven
Zu unterscheiden ist aber, ob zuletzt vor der Nichtversicherung eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung bestand.
Also falls zuletzt gesetzlich versichert: Der Bruder ist kraft Gesetzes versichert. Die aufgelaufene Beitragsschulden für die 17 Monate seit dem Beginn der Versicherungspflicht am 01.04.2007 balaufen sich inzwischen auf ca. 2200 EUR beim Mindestbeitrag. Diese sind grundsätzlich nachzuzahlen. Wenn die Kasse keinerlei Kulanz zeigt, kommen dazu 5% Verzugszinsen pro Monat bzw. 60% (!) pro Jahr.
Falls zuletzt privat versichert: Die Versicherungspflicht beginnt erst am 01.01.2009, deshalb gibt es auch noch keine Beitragsschulden.
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
antje, Montag, 01.12.2008, 19:42 (vor 5836 Tagen) @ Bodi
Hallo,
meine Schwester ist seit ihrer Scheidung nicht mehr krankenversichert. Sie hat kein Einkommen, außer dem Kindergeld und erhält auch keinen Unterhalt. Sie kann sich die Versicherung nicht leisten und Hartz IV kann sie nicht beantragen. Wenn ihre Eltern nun das Geld für eine gesetzliche Versicherung aufbringen würden,müssen dann auch die Beiträge ab Versicherungspflicht nachgezahlt werden? Können die Krankenkassen den Betrag nachforden obwohl keine Arztkosten etc. angefallen sind?
Für Hilfe wäre ich dankbar.
MfG
A.L.
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
Bodi, Mittwoch, 03.12.2008, 12:02 (vor 5834 Tagen) @ antje
Die letzte Krankenkasse kann den Beitrag ab Beginn der Nichtversicherung nachfordern (bzw. maximal bis zum Beginn der Versicherungspflicht im April 2007). Kosten ca. 120-130 EUR/Monat. Außerdem drohen hohe Säumniszuschläge.
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
neuendorf , Dienstag, 05.01.2010, 15:53 (vor 5436 Tagen) @ Bodi
mein lebenspartner pflegt sein vater mit allen wege, haushalt sowie nahrung vorbereiten, körprtpflege usw. und kann dadurch nicht arbeiten gehen, er ist kriegsverletzt mit einem bein 84 jahre alt.
er bekommt 225 euro pflegegeld für stufe eins, stufe 2 wurde abgelehnt, obwohl er im rollstuhl sitzt und nichts mehr allein kann außer essen und trinken.
wie bekomme ich mein lebenspartner krankenversichert, mein gehalt deckt grade knapp alle kosten für uns
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
Lord, Dienstag, 05.01.2010, 20:39 (vor 5436 Tagen) @ neuendorf
Dein Lebenspartner muss sich freiwillig versichern. Bei GKV kostet das ca. 140 EUR/Monat.
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
Dietmar , Freitag, 01.05.2009, 15:33 (vor 5685 Tagen) @ sven
Wenn er kein Geld hat, kann er auch keine Beiträge zahlen oder nachzahlen oder haben Menschen ohne Geld eine Freifahrkarte für einen Banküberfall? Logisch denken fällt den meisten, besonders den Sesselfurzern sehr schwer.
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
GKVler, Sonntag, 03.05.2009, 10:49 (vor 5683 Tagen) @ Dietmar
einem logisch denkenden Mensch ist klar, dass man ganz ohne Geld leider nicht leben kann - jeder muss essen und trinken, was Geld kostet, wohnen kostet ebenfalls Geld. Wer die Kosten für diese Lebensführung aufbringt, ist erst einmal irrelevant. Allerdings kann derjenige, der das Geld für die allgemeine Lebensführung aufbringt, auf die Beiträge für die Krankenversicherung aufbringen (in der GKV beträgt das Mindestbeitrag aktuell ca. 150 € inkl. Pflegeversicherung).
Für Menschen, die tatsächlich über keinerlei finanzielle Mittel verfügen, trägt der Staat die Beiträge (z. B. im Rahmen des Bezuges von Arbeitslosengeld II - Hartz IV). Dafür muss man allerdings nachweisen, dass man kein Geld hat und auf die Hilfe des Staates angewiesen ist. Banküberfälle sind also unnötig.
Gruß GKVler
PS: irgendwer muss die Kosten für die medizinische Versorgung immer tragen - im Zweifelsfall die Allgemeinheit. Für diejenigen Personen, die sich in einer Notlage befinden ist das absolut ok. Dafür ist der Sozialstaat da.
Aber wer nur Leistungen von der Allgemeinheit - d. h. vom Steuer- oder Beitragszahler - verlangt, ohne entsprechende Gegenleistung zu erbringen, ist für mich schlicht und einfach ein Schmarotzer.
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 03.05.2009, 12:15 (vor 5683 Tagen) @ GKVler
Das wird aber jetzt heiß, denn wir kennen doch sicher alle eine ganze Menge von in- und ausländischen Mitbürgern, die auch von Transferzahlungen ganz gut leben können. Oder wie es in der Schrift steht - sie arbeiten nicht, aber der Herr ernähret sie trotzdem.
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
GKVler, Sonntag, 03.05.2009, 14:25 (vor 5683 Tagen) @ Joachim Röhl
das ist jetzt mal wieder ein klassischer Themenwechsel...
in diesem Thread ging es nicht um Transferleistungen (zu denen bekannterweise auch Renten gehören - und die Personen, die Rente beziehen haben haben in der Regel auch dafür gearbeitet -gleiches könnte man für viele andere Transferleistungen auch ausführen - also bitte nicht polemisch werden) sondern um die Frage, wie sich jemand, der "kein Einkommen" hat, sich versichern kann. Und hier ist eine Leistung ohne Gegenleistung nun mal nicht möglich, was auch gut so ist.
Da der Beitrag in der GKV sich nach der persönlichen Leistungsfähigkeit richtet, ist er auch bezahlbar. Im Zweifelsfall kann -wie bereits erwähnt- der Staat helfen - dann muss die Hilfbedürftigkeit aber nachgewiesen werden.
Für Menschen, die in der PKV versichert sind, ist es natürlich schon schwerer, wenn es nicht mehr so optimal läuft im Leben....
Gruß GKVler
Re: Krankenversichert ohne Einkommen
Bürger, Dienstag, 09.02.2010, 01:35 (vor 5401 Tagen) @ GKVler
Gute Nacht,
ich sitze jetzt schon Stunden am Schirm und suche auf mein Problem eine Antwort. Dabei lese gehässige Bemerkungen wie "Sesselfurtzer ober Schmarotzer.Die gibt es auch, aber auch Menschen die wirklich unter dem Existenzminimum leben. Ich bin für den Sozialstaat, nicht für den Sozialismus. Wie man einen ethisch gerechten Ausgleich zwischen "hilflos" und "schmarotzen" gestallten kann, ist wohl durch Philsophen zu ergründen.
Der ohnmächtige,unwissende Bürger wählt seine Vertreter (überwiegen Juristen, Pädagogen, Kapital- und Finanz-Lobyisten) aus den Parteien, welche den Staatsapparat lenken und mittels Gesetzen im Namen des Volkes, dieses Volk wirtschaftlich und kulturell in den Ruin treiben.
So nahm ich heute zur Kenntnis daß nicht der Staat, sondern die Volksvertreter rücksichtslos Beiträge rückwirkend eintreiben lassen und darüber hinaus noch 60% Jahreszinsen erpressen, weil der unwissende, unbenach- richtigte Bürger naiv eine Gesetzespflicht nicht oder falsch gehandhabt hat.
So werden regelmäßig die Einkommen (Arbeitseinkommen)(brutto für netto) abgefragt ohne Hinweis auf gesetzliche oder private Versicherung, ohne klaren Hinweis auf die Existenz von die Beitragspflicht auslösenden Untergrenzen.
So wie mir bei der TK widerfahren. Nachberechnungen über 22 Monate, mit 22 Vollstreckungserklärungen, Ankündigung der Konto- oder ander Pfändungsarten, begleitet von einem unverschämten Fragebogen.
Erfüllungsgehilfe ist das Hauptzollamt Rosenheim.
Mein persönliches Mißgeschick ist, daß ich Brutto- statt Nettobeträge nannte, wodurch ich die Untergrenze von 126,- überschritt.
Widerspruch und Klarstellung bewirkten lediglich eine Berichtigung für die Zukunft, nicht aber rückwirkend, weil dies gesetzlich nicht zuläßig sei. Meine Ausführungen zu den Informationsmängeln wurden nicht zur Kenntnis genommen, meine Bitte um Nachweis der Gesetzesstelle gleichfalls.
Jedenfalls hat man zu zahlen, beschweren kann man sich hinterher, Fehler werden nicht eingestanden, nicht beseitigt.
Liebe Leser, ich finde es müßig hunderte Fragen und deren Antworten zu bedenken, ohne unsere Volksvertreter und deren Mißbrauch der Staatsorgane, zu tadeln.
Dennoch danke ich den Forianern für ihre Geduld mit den Fragenden, vieleicht erhalte ich eine Antwort zu meinem Blick über den Tellerrand. Guten Morgen.