widerspruch (Krankenkassenrecht)
widerspruch kann taunus lange vezögern-11 monate!!!!bis eine kommision tagt-es steigen damit ja immer versäumniszuschläge.vorausgegangen war eine fam.vers.die leider rückwirkend!nicht anerkannt wurde!beratung bei hot-l.völlig einfach aber falsch!!!Widerspruch abgelehnt weiterer einspruch nur über über rechtstreits möglich!!!habe die nase von dieser BKK(eine gute gesundheit)voll!!nach wechsel komplett zufrieden!!da nur 1 !!!!mitarbeiterzuständig ist!!
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- widerspruch -
neubert,
27.08.2008, 20:16
- Re: widerspruch - Hauptstadtmaus, 29.08.2008, 00:32