widerspruch (Krankenkassenrecht)

neubert @, Mittwoch, 27.08.2008, 20:16 (vor 5932 Tagen)

widerspruch kann taunus lange vezögern-11 monate!!!!bis eine kommision tagt-es steigen damit ja immer versäumniszuschläge.vorausgegangen war eine fam.vers.die leider rückwirkend!nicht anerkannt wurde!beratung bei hot-l.völlig einfach aber falsch!!!Widerspruch abgelehnt weiterer einspruch nur über über rechtstreits möglich!!!habe die nase von dieser BKK(eine gute gesundheit)voll!!nach wechsel komplett zufrieden!!da nur 1 !!!!mitarbeiterzuständig ist!!


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