Falls es sich um eine Beitragserhöhung bis spätestens 01.12.2008 - also noch vor dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds im Januar 2009 - handelt, hast Du auch vor Ablauf der 18-monatigen Bindungsfrist noch ein Sonderkündigungsrecht. Handelt es sich bei der von Dir gemeinten Beitragssatzanhebung jedoch lediglich um das Inkrafttreten des dann für alle Kassen geltenden Einheitsbeitragssatzes ab 01.01.2009, löst diese lt. WSG kein Sonderkündigungsrecht aus.
Ab 01.01.2009 gilt das Sonderkündigungsrecht dann, wenn eine Krankenkasse - über den dann geltenden Einheitsbeitragssatz hinaus - einen Zusatzbeitrag erheben muss. Aber das will wohl gerade im ersten Jahr des Fonds jede Kasse möglichst vermeiden - um keine besser verdienenden Mitglieder zu verlieren und keine Geringverdiener als Neumitglieder anzulocken.
Gruß
Elgin