Re: Wechsel in die Familienversicherung trotz Hartz4 (Krankenkassenrecht)

Bodi, Samstag, 30.08.2008, 21:40 (vor 5929 Tagen) @ b-rockt

Die Pflichtversicherung aus der Berufstätigkeit ist vorrangig.

Es ist normalerweise umgekehrt so, dass ihre Frau und die Kinder bei Ihnen in der Familienversicherung mitversichert sein müssten und die Arge dann keine Krankenversicherungsbeiträge zahlt.


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