zurück in GKV im Rentenalter (Krankenkassenrecht)
Ich bin seit 1999 berentet und wurde 1999 aber für 1998 eingestuft. Damals war ich tätig in der staatlichen – Geronto- Psychiatrie in Freiburg,(anf. 1994 bis 1999) die mir auch eine Abfindung für den Zeitraum der Rückdatierung gezahlt hatten. Zum Zeitpunkt meiner Tätigkeit wurde ich durch die AOK –gesetzlich Krankenversichert. Da ich vorher eine kurze Zeit bei meinem Mann PKV - mitversichert war, nun aber eigenständig krankenversichert wurde, hatte ich bis zur vollständigen Aufnahme in die AOK meine 5 Jahre Mitgliedschaft zu erfüllen.
Seit 1999 bin ich aber aufgrund der Rückstellung laut Auskunft der AOK freiwillig Pflichtversichert und zahle monatlich selbst meine Krankenkassenbeiträge ein.
Mich erstaunt die Auskunft der AOK um so mehr, da ich ja im Zeitraum vom 01.04 1995 – 29.03 1999 parallel für die AOK eine Pflegestelle inne hatte. Die Beiträge an die BfA wurden nachweislich ja auch von der AOK abgeführt.
Auf meine Anfrage hin warum ich nicht als gesetzliches Mitglied in die AOK aufgenommen werden könne bezog sich die AOK auf ein Schreiben, welches angeblich im Jahr 2000 allen Mitgliedern zugegangen sein soll, und die Umwandlung von plichtversichert in gesetzlich versichert ermöglicht hätte. Zu diesem Zeitpunkt war ich aber selber sehr Krank und mußte mehrfach operiert werden sodaß mir dies wohl entgangen ist. Auch ein solches schreiben habe ich in meinen Unterlagen nicht gefunden.
Da aber die Beiträge der AOK schneller steigen als meine kleine Rente befürchte ich, daß ich mir eines Tages keine Krankenversicherung mehr leisten kann. Zudem bin ich zwischenzeitlich selber chronisch schwer erkrankt.
Gibt es eine Möglichkeit doch noch irgendwie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden, zumal nach meiner Rechnung, durch die Pflegestelle, die 5 Jahre vollständig erfüllt sind ? Oder kann ich sonst irgendwie die hohen Beiträge der AOK abmildern?
Über kompetente Antworten würde ich mich sehr freuen, E-Mails sind willkommen. Bei Rückfragen bitte nur E-Mail
Vielen Dank
Re: Zurück in GKV im Rentenalter
"Freiwillig pflichtversichert" gibt es nicht.
Entweder bist Du freiwillig gesetzlich versichert (weil die Voraussetzungen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt waren (Du zahlst die Beiträge selbst, bekommst einen Zuschuss von der RV)
oder
Du bist im Rahmen der KVdR als Rentner gesetzlich pflichtversichert (die RV führt die Beiträge an die Krankenkasse ab)
oder
Du bist privat versichert (das ist zumeist die A...hkarte)
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge immer aus Deinem "Einkommen" berechnet (vereinfacht gesagt) - vor bösen Überraschungen bist Du so weitgehend gefeit.
Den "Privaten" ist Dein Einkommen egal - die müssen die Kosten aus Deinem Tarif decken und dafür sorgen, dass diverse dickärs...ge Aktionäre Ihren Millionen weiteres Geld hinzufügen können - und das kann dann schon recht übel aussehen.
Deinen Worten zufolge brauchst Du nicht in die GKV aufgenommen werden - Du bist schon drin. Und damit werden Dir "wirklich böse Überraschungen" erspart bleiben.
Re: Zurück in GKV im Rentenalter
hier geht es wohl eventuell um die Geschichte mit den "optionsrentnern" , d.h. freiwillig versicherte rentner konnten 2000 glaube ich wählen, ob sie weiterhin freiwillig versichert bleiben oder pflichtversichert sprich kvdr versichert werden.
damals haben viele die option der freiwilligen versicherung gewählt um den ermäßigten beitragssatz zu zahlen. dies entfiel ja 2004.
aber ich weiß leider nicht genau was rosiho47 eigendlich fragen wollte.
denn egal ob freiwillig oder prflichtig, bei Ihr werden doch die beiträge immer nach dem einkommen berechnet und steigen nur wenn das Einkommen ebenfalls steigt bzw. der beitragssatz angepasst wird.
jan
Re: Zurück in GKV im Rentenalter
Bravo, gute Recherche...aber doch nicht ganz vollständig...
Das ganze ist so aus dem Blickwinkel der Pflichtmitglieder betrachtet. Und was passiert mit den Freiwilligen??
Im Gesetz zur Modernisierung der GKV vom 01.01.2004 steht drin, das Freiwillige nach "Vermögensstatus" zu bemessen sind. Heißt: hat einer richtig toll geackert und was auf die Seite gebracht, wird ab Rentenalter aus allen Einkommensquellen der Beitrag erhoben. (berühmte steuerliche 7 Einkunftsarten...)
Das bedeutet unterm Strich: erfolgreiche Freiwillige Mitglieder zahlen als Rentner Höchstbeitrag....sind also derzeit so etwa 600 Eu.
So sieht das aus....nicht gerade lustig..
Re: Zurück in GKV im Rentenalter
...Verbindung zur ursprünglichen Frage: meine Aussage von oben gilt dort natürlich genauso: kleine Rente = kleiner Beitrag. Ist hier nur die Frage, ob lediglich nur aus der LVA/Bfa Rente bemessen wird, was wohl so sein dürfte.