Kostenerstattung Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)
Hallo
Habe folgendes Problem: Meine Frau ist Grenzgängerin in die Schweiz und auch dort Krankenversichert. Ich selbst bin in D Krankenversichert und unsere Kinder auch bei mir mitversichert.Da meine Frau zur Zeit in der Klinik ist wollte ich eine Haushaltshilfe beantragen. Auf Nachfrage bei meiner Krankenversicherung bekam ich die Antwort diese Leistung muß von der Krankenversicherung der Person übernommen werden welche krank ist ( in meinem Fall die KV meiner Frau). Die KV meiner Frau in der Schweiz widerum sagt, daß die HAushaltshilfe eine Leistung für die Kinder ist und somit von der KV der Kinder übernommen werden muß. Keine KV will zahlen.
Wer kann mir helfen oder hatte einen ähnlichen Fall. Bin für alle Antworten dankbar.