Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr! (Gesetzliche Krankenkassen)

Pete @, Freitag, 05.06.2009, 20:14 (vor 5651 Tagen)

Erst mal moin an die community!!

Heute habe ich einen Brief von AOK gekriegt wo drrauf steht:

""Sehr geehrter Herr ..........
Da Sie nich mehr Mitglied der AOK sind ,schicken Sie bitte ihre AOK-Gesundheitskarte an uns zurück.""

Ich bin Angestellte und ich habe selbst meine AOK Krankeversicherung nicht gekündigt !!! Ich verstehe Bahnhof ..ist das ein Witz? Nun bin ich nicht mehr Krankversichert ? und Wieso?

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

GKVler, Freitag, 05.06.2009, 21:13 (vor 5651 Tagen) @ Pete

bleib ruhig und ruf am Montag bei der AOK an und sprich mit denen...

solche Briefe werden häufig maschinell versandt, wenn es Änderung im Beschäftigungsverhältnis gibt, wenn man einen neuen Arbeitgeber hat oder man arbeitslos wird. Das lässt sich aber meist mit einem Telefonat schnell klären.
Gruß
GKVler

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

Pete @, Freitag, 05.06.2009, 21:24 (vor 5651 Tagen) @ GKVler

Vielen Dank für dein Antwort GKVler !!

Ich war bis 11/03/09 beschäftig bei eine Firma und ab 15/03/09 bin ich auf eine andere Firma übernommen.
AOK hat mich eine fragebogen geschickt und gefragt ob ich für den zeitraum zwischen 11/03/09 bis 15/03/09 war ich versichert. Ich habe mit nein beantwortet weil diese 4 Tage ich war noch als Arbeitslos angemeldet weder ich war beschäftig ! Und nun kamm dieser blödes Brief!!

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

GKVler, Freitag, 05.06.2009, 22:55 (vor 5651 Tagen) @ Pete

Hallo Pete

schreib der AOK auch, dass du ab 15.03. nen neuen Job hast und das du dich für den Zwischenzeitraum nicht arbeitslos gemeldet hast.

Wenn du noch Anspruch auf Familienversicherung hast (verheirat und Ehefrau selbst versichert oder jünger als 23 Jahre alt), kannst du da rein, sonst hast du einen sog. "nachgehenden Leistungsanspruch" - d. h. du brauchst auf jeden Fall nichts zu zahlen...

Gruß GKVler

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

Pete @, Samstag, 06.06.2009, 00:32 (vor 5651 Tagen) @ GKVler

Vielen Dank GKVler !!!!!

Ich bin ledig , 37 jahre alt ! Montag rufe ich an die AOK hotline und mal sehen was genau ist passiert !!

Ein schönes Wochenede noch an dich und alle hier !!!!

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

Nichtraucher, Samstag, 06.06.2009, 07:58 (vor 5651 Tagen) @ Pete

Hallo,
für die Zwischenzeit greift der nachgehende Leistungsanspruch. Allerdings beginnt am 15.03. dann eine neue 18 monatige Bindungsfrist, die einen Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ausschliesst.

Geh hin, erklär es so wie man es dir gesagt hat und gut ist.

Ich möchte auch kurz die Hintergründe erklären: Deine Mitgliedschaft endet tatsächlich mit dem Ende der Beschäftigung. Und Weil Mitlgieder auf Anfragen was danach ist nun mal nicht zu üppig antworten, machen manche Kassen den Brief etwas schärfer. Denn wer wie Du dann aufschreckt, der meldet sich und trägt auch fix zur Klärung des Sachverhaltes bei.
Vielelicht hat der Briefstil auch was mit dem Klientel der Kasse zu tun. Die TK würde ihren Mitgliedern sich so etwas nicht schicken ;-) da gehen die Dipl.Ings aber sofort auf die Barrikaden.

Gruß, Nichtraucher

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

GKVler, Sonntag, 07.06.2009, 14:57 (vor 5649 Tagen) @ Nichtraucher

wieso sollte eine neue Bindungsfrist beginnen? das kann nur dann sein, wenn ein Mitglied von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, und das war hier sicher nicht der Fall. Auch das BSG-Urteil greift hier nicht, da es keine Versicherungslücke gibt.
Gruß GKVler

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

targot, Montag, 08.06.2009, 12:51 (vor 5648 Tagen) @ GKVler

Hmmmm, nicht beschäftigt und auch nicht arbeitslos, was wenn nicht eine Versicherungslücke sollte das denn dann sein? Nachgehender Leistungsanspruch verhindert doch keine Versicherungslücke! Und sofern die Bindewirkung vor dieser Lücke bereits abgelaufen war so entsteht eine neue Bindewirkung bei Ausübung des Kassenwahlrechts (was im übrigen wohlmöglich von der AOK auch in der Mitteilung durch das Lohnbüro interpretiert werden kann).

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

GKVler, Montag, 08.06.2009, 19:29 (vor 5648 Tagen) @ targot

zunächst mal: das Wahlrecht kann nur durch das Mitglied ausgeübt werden, niemals durch das Lohnbüro oder gar den Steuerberater (es sei denn, dass das Mitglied dem Arbeitgeber bzw. dem Steuerberater eine dementsprechende Vollmacht erteilen) - es handelt sich hierbei schließlich um eine Willenserklärung nach dem BGB
und nach meinen Kenntnissen zählt eine Unterbrechung, die durch den nachgehenden Leistungsanspruch gerade nicht zu den Fällen, die durch das BSG-Urteil abgedeckt sind, da das Mitglied eben einen laufenden Leistungsanspruch gegenüber seiner Kasse hat...ich weiß aber natürlich auch, dass das Krankenkassenwahlrecht von verschiedenen Kassen sehr flexibel gehandhabt wird - je nachdem, was man gerade benötigt
Aber ich denke, auch in diesem Fall wird dann mehr Klarheit herrschen, wenn mal wieder klagt...
Gruß GKVler

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

Pete @, Dienstag, 09.06.2009, 10:22 (vor 5647 Tagen) @ GKVler

Guten Tag !!!

Ich habe gestern der AOK hotline angerufen und mein problem geschildert und die Dame am Telefon hat mich gesagt das alles nur ein systemfehler sei. Ich sollte eigentlich eine neue AOK Karte bekommen und die alte vernichten.

Vielen vielen Dank euch alle für eure hilfe !!

mfg
Pete

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

GKVler, Dienstag, 09.06.2009, 19:54 (vor 5647 Tagen) @ Pete

Hallo Pete,

siehst du - war doch alles halb so wild - schöne Woche noch

Gruß GKVler

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

Teilweise richtig, Dienstag, 09.06.2009, 11:55 (vor 5647 Tagen) @ GKVler

zunächst mal: das Wahlrecht kann nur durch das Mitglied ausgeübt werden, niemals durch das Lohnbüro oder gar den Steuerberater (es sei denn, dass das Mitglied dem Arbeitgeber bzw. dem Steuerberater eine dementsprechende Vollmacht erteilen) - es handelt sich hierbei schließlich um eine Willenserklärung nach dem BGB

Nicht ganz. Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber durchaus das Wahlrecht für den Arbeitnehmer ausüben. Das sollte GKVler aber wissen!

Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr!

GKVler, Dienstag, 09.06.2009, 19:53 (vor 5647 Tagen) @ Teilweise richtig

du meinst jetzt, wenn keine vorherige Kasse vorhanden ist und das Mitglied das Wahlrecht nicht ausübt...was hat das jetzt mit der Frage zu tun???????

Bonustarif

Heidi, Samstag, 14.11.2009, 18:50 (vor 5489 Tagen) @ GKVler

Kann ich am Bonustarif der AOK teilnehmen, wenn ich arbeitslos bin?

Re: Bonustarif

ratte1, Samstag, 14.11.2009, 22:53 (vor 5489 Tagen) @ Heidi

Hallo,

die Teilnahme an einem Wahltarif führt nur dann zu einer Beitragsrückerstattung, wenn das Mitglied selbst Beiträge zahlt (§ 53 Abs. 8 SBG V).

Damit dürfte m.E. eine Teilnahme an einem Wahltarif während der Arbeitslosigkeit nicht möglich sein.

MfG
ratte1

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