Kostenerstattung Haushaltshilfe (Krankenkassenrecht)
Hallo
Habe folgendes Problem: Meine Frau ist Grenzgängerin in die Schweiz und auch dort Krankenversichert. Ich selbst bin in D Krankenversichert und unsere Kinder auch bei mir mitversichert.Da meine Frau zur Zeit in der Klinik ist wollte ich eine Haushaltshilfe beantragen. Auf Nachfrage bei meiner Krankenversicherung bekam ich die Antwort diese Leistung muß von der Krankenversicherung der Person übernommen werden welche krank ist ( in meinem Fall die KV meiner Frau). Die KV meiner Frau in der Schweiz widerum sagt, daß die HAushaltshilfe eine Leistung für die Kinder ist und somit von der KV der Kinder übernommen werden muß. Keine KV will zahlen.
Wer kann mir helfen oder hatte einen ähnlichen Fall. Bin für alle Antworten dankbar.
Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe
Es ist tatsächlich so, dass Haushaltshilfe immer eine Begleitleistung ist und von der Krankenkasse übernommen wird, die die Grundleistung (in Ihrem Fall die Krankenhausbehandlung Ihrer Frau) übernimmt. Die Aussage der deutschen Krankenkasse wäre somit richtig.
Wie dies in der Schweiz geregelt ist und ob es dort überhaupt die Leistung "Haushaltshilfe" gibt, ist mir nicht bekannt.
Als Grenzgängerin hätte Ihre Frau aber die Möglichkeit über das Formular E106 über eine deutsche Krankenkasse betreut zu werden. Wurde dies nicht veranlasst?
Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe
Hallo Sora
E106 ist nicht beantragt. glaube auch nicht daß dann die Leistung von der Schweizer KAsse übnommen werden würde. Haushaltshilfe gibt es in der Schweiz auch. Was mir mir mittlerweile klar geworden ist, daß nach deutschem Recht die Kasse der kranken Person zahlen muß ( SGB5 §38). NAch Schweizer Recht aber die KV der Kinder sprich meine KV. Irgendwie komme ich mir in diesem Fall im Luftleeren Raum vor. Fallen wir hier etwa durchs Netz ???
Re: Kostenerstattung Haushaltshilfe
Sieht fast so aus, als hätten Sie unter diesen Umständen Pech gehabt.
Wenn allerdings ein Formular E106 bei einer deutschen Kasse eingereicht wird, dann werden die Leistungen auch nach deutschem Recht übernommen, in diesem Fall also auch Haushaltshilfe.