GKV Beitragsbemessungsgrenze + Direktversicherung (Krankenkassenrecht)
Ich habe eine Frage bez. der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn die staatl. Rente aus der Sozialversicherung + eine evtl. Firmenrente größer ist als die Beitragsbemessungsgrenze - ist dann auf eine ausbezahlte Direktversicherung noch Krankenversicherung zu zahlen?
Re: GKV Beitragsbemessungsgrenze + Direktversicherung
Hallo Almut!
Auf eine Direktversicherung sind grundsätzlich GKV-Beiträge in voller Höhe zu zahlen, zzgl. der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) in voller Höhe (Gesundheitsreform 2004). Maximal aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und für max. 10 Jahre. Eine Auszahlung der Betriebsrente als Kapital wird von der Krankenkasse auf eine Monatsrente umgerechnet.
Beispiel:
Ihre Rente aus der GRV beträgt 1900,-- EUR.
Ihre Betriebsrente beträgt monatlich 1800,-- EUR.
Das macht zusammen 3700,-- EUR.
Die BBG liegt in 2008 bei 3600,-- EUR.
Angenommen, Ihre Krankenkasse hat einen Beitragssatz von 14% und Sie sind vor dem 1.1.1940 geboren (für später Geborene muss für 2008 erhöhte Beitragssatz in der SPV von 2,1% zugrunde gelegt werden):
Sie zahlen dann
von Ihrer GRV-Rente 7% + 0,9% Sonderbeitrag = 7,9% GKV
=> 1900 EUR x 7,9% = 150,10 EUR
Dazu die SPV: 1900 EUR x 1,95% = 37,05 EUR
von Ihrer Betriebsrente 14% GKV + 1,95% SPV = 15,95%
=> 1700 EUR x 15,95% =271,15 EUR
Insgesamt also 458,30,-- EUR an die Krankenkasse, jeden Monat.
Gruß
Birgit