42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? (Krankenkassenrecht)

technics @, Donnerstag, 04.09.2008, 11:41 (vor 5928 Tagen)

Hallo,

mir stellt sich gerade die Frage, worauf sich die 6 Wochen bzw. 42 Tage beziehen. Ob auf ein Kalenderjahr oder das laufende Jahr!

Sprich, wenn ich 6 Wochen in 2008 auf ein und dieselbe Krankheit Krank bin und dann, ab dem 01.01.09 wieder auf die gleiche Krankheit krank bin. Bekomm ich dann wieder meine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber oder eher Krankengeld?

Also wann "verjährt" quasi diese 42 Tages Frist?

Re: 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr?

ichweissbescheid, Donnerstag, 04.09.2008, 13:13 (vor 5928 Tagen) @ technics

Eher Krankengeld (Höchstdauer 78 Wochen).

iwb

Beispiel:

Wird der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheitsursache innerhalb von sechs Monaten erneut krank, bekommt er die Entgeltfortzahlung gleichfalls nur für insgesamt sechs Wochen.

Der Arbeitnehmer hat am 01.04. einen Bandscheibenvorfall und ist fünf Wochen arbeitsunfähig. Für diese fünf Wochen erhält er sein Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt. Am 01.07. des gleichen Jahres hat er einen neuerlichen Bandscheibenvorfall und ist für weitere sechs Wochen krank. Der Arbeitnehmer bekommt nur noch für eine Woche (5+1=6 Wochen) sein Entgelt fortgezahlt, weil er aufgrund der gleichen Krankheitsursache (Bandscheibenvorfall) innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig geworden ist.

Einen Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung hätte er bei der selben Krankheit nur dann, wenn zwischen dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit und Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate liegen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Re: 42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr?

technics @, Donnerstag, 04.09.2008, 13:22 (vor 5928 Tagen) @ ichweissbescheid

vielen Dank für die super schnelle Antwort!

Also wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn ich bis zum 30-09-08 AU bin und dann 6 Wochen rum sind, würde mein Arbeitgeber erst wieder in die Zahlungspflicht genommen wenn ich ab dem 01.04.09 also 6 Monate dannach wieder mit der selben krankheit zu kämpfen habe!

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