42 Tage Lohnfortzahlung im Kalenderjahr? (Krankenkassenrecht)

technics @, Donnerstag, 04.09.2008, 13:14 (vor 5924 Tagen)

Hallo,

mir stellt sich gerade die Frage, worauf sich die 6 Wochen bzw. 42 Tage beziehen. Ob auf ein Kalenderjahr oder das laufende Jahr!

Sprich, wenn ich 6 Wochen in 2008 auf ein und dieselbe Krankheit Krank bin und dann, ab dem 01.01.09 wieder auf die gleiche Krankheit krank bin. Bekomm ich dann wieder meine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber oder eher Krankengeld?

Also wann "verjährt" quasi diese 42 Tages Frist?


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