Zur Angabe verpflichtet ? (Krankenkassenrecht)

Jasmin @, Montag, 15.09.2008, 20:52 (vor 5916 Tagen)

Ich muss mich durch eine selbstständige Tätigkeit freiwillig gesetzlich versichern und das bei der DAK da ich noch 4Mon Beitragspflicht habe. Da ich monatlich unter 1875 Euro verdiene hatte ich einen Antrag auf Einstufung für beitragsschwache Selbstständige gestellt. Diese wollen Sie mir nicht genehmigen, da mein Partner keine Auskünfte über seine finanzielle Situation machen wird. Wir haben getrennte Konten und sind nicht füreinander verantwortlich. Muss ich dieses so hinnehmen ?

Re: Zur Angabe verpflichtet ?

Tarek, Freitag, 19.09.2008, 01:28 (vor 5913 Tagen) @ Jasmin

Sollten Sie nicht erst die Kündigungsfristen prüfen ?


Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Beim Wechsel in eine andere freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist die Bindefrist von 18 Monaten an die ursprüngliche Krankenversicherung einzuhalten. Ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung beabsichtigt, ist die 18-monatige Bindefrist nicht maßgeblich.


Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann bei Beitragssatzerhöhung unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden. Hier gilt jedoch nicht die 18-monatige Bindefrist an die ursprüngliche freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.


Re: Zur Angabe verpflichtet ?

Angela, Freitag, 03.10.2008, 01:39 (vor 5899 Tagen) @ Jasmin

Ja, was die Kündigungsfrist angeht, hat Tarek völlig recht!

Es ist allerdings auch so, dass die Einstufung für "hilfebedürftige Selbstständige" vom Gesamteinkommen ader ganzen Familie, bzw. auch Partner/Freund etc. abhängt!!

SOFERN DER PARNER IM SELBEN HAUSHALT LEBT!

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