Kinder rückwirkend nicht mehr in der Familienversicherung (Krankenkassenrecht)

A. Walter @, Freitag, 19.09.2008, 15:21 (vor 5913 Tagen)

Hallo,
Es wäre schön wenn mir jemand helfen kann. Ich bin freiwillig in der GKV. Meine zwei Kinder 2 und drei Jahre alt sind kostenlos mitversichert. Mein Mann ist selbstständig und PKV versichert. Den letzten Steuerbescheid von 2007 habe ich vor längerer Zeit eingereicht. Auch den Fragebogen zu unseren Einnahmen der regelmässig verschickt wird habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt. Meine KK bat mich nun schriftlich um Rückruf wegen der Versicherung für meine Tochter. Beim meinem Rückruf erklärte man mir das die Familienversicherung für die Kinder rückwirkend zum 31.12.2007 erlischt. Ich war in den vergangenen 9 Monaten mehrmals beim Kinderarzt. Die Krankenkasse hat mich aber nie darauf aufmerksam gemacht das für die Kinder kein Versicherungsschutz mehr besteht da aus dem Steuerbescheid hervorgeht das mein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Je nachdem wieviel Arztkosten angefallen sind müsse ich jetzt die Kinder rückwirkend freiwillig versichern. Sie wolle das mit Ihrem Vorgesetzten besprechen und mich am nächsten Tag zurückrufen. Bis heute hat sich niemand bei mir gemeldet. Weder telefonisch noch per Post. Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Wenn doch die Familienversicherung für die Kinder gar nicht mehr bestand, müsste ich dann nicht die angefallenen Arztrechnungen selber bezahlen und könnte mir für die Neuversicherung eine günstigere Kasse suchen? Oder kann meine Krankenkasse nun für die letzten 9 Monate Beitragsnachzahlungen für meine Kinder verlangen egal wo ich sie in Zukunft versichere. Ich bin ziemlich verwirrt, da ich nun nicht weiss welche Kosten auf mich zukommen und ob ich meine Kinder jetzt woanders versichere. Ich bin nun ziemlich unter Zeitdruck da keine Versicherung besteht und hoffe auf schnelle Antworten.
Vielen Dank im Voraus
A. Walter

Re: Kinder rückwirkend nicht mehr in der Familienversicherung

Angela, Freitag, 03.10.2008, 02:10 (vor 5899 Tagen) @ A. Walter

Also grundsätzlich ist das ganze rechtlich richtig, wenn der Mann in der PKV über der BBG (beitragsbemessungsgrenze) verdient, und mehr als sie!

Dann wäre ab Folgemonat nach Ausstellung vom Einkommenssteuerbescheid die Familenversicherung zu beenden! Also zum 31.12.07 nur, wenn der Steuerbescheid im Dezember 07 schon erging?!

Aber so weit rückwirkend? Ich würde noch ma mit der Krankenkasse reden!

aber grundsätzlich kann die eigene Versicherung für die Kinder dann auch bei ner anderen Krankenkasse beantragt werden!!
Und das würde ich dann in das Gespräch mit der aktuellen Kasse mal einfließen lassen!!

Re: Kinder rückwirkend nicht mehr in der Familienversicherung

Hofhaus @, Mittwoch, 12.08.2009, 21:23 (vor 5585 Tagen) @ A. Walter

Hallo, uns ergeht es nun genau wie Ihnen. Nur mit dem Unterschied dass wir trotz jährlicher Bescheinigungen bei der GKV über unsere Einkommensverhältnisse unsere 2 Kinder ( 1 Kind chron.Krank) für die letzten 17 Monate rückversichern sollen. A. Walter, wie ist dass ganze bei Ihnen ausgegangen insbesondere mit den Krankenkosten die bis dato angefallen sind? Hat jemand noch Erfahrungen, die er mir mitteilen kann. Vielleicht sind ja auch ein paar rechtliche Info´s bei euch zu erfahren?!!?!?!? Wird eine Rückversicherung auch von der Beihilfe und von der PKV übernommen? Vielen lieben Dank für eure Rückantwort

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