Rückfall in die gesetzliche KV bei kurzfristigem Gehaltsverzicht (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Arbeitgeber unterstützt Hilfsprojekte in Entwicklungsländer. Die Mitarbeiter die an diesen Projekten teilnehmen verzichten während der Laufzeit des Projektes auf 50% ihres Gehaltes.
Durch den Verzicht von 50% meines Gehaltes würde ich von meinem Monatsgehalt her unter die Beitragsgrenze fallen.
Da die Projekte in der Regel aber nur ca. 3-6 Monate laufen, würde mein gesamtes Jahresgehalt dennoch über der Beitragsgrenze liegen. (Halbes Jahr bei 50% Gehalt + Halbes Jahr 100% Gehalt > 48.150 EUR).
Mein Arbeitgeber sagte mir, dass ich sobald ich den ersten Monat unter die monatliche Grenze (4.012,50 EUR) falle sofort in die GKV wechseln muß.
Meiner Ansicht nach gilt aber das Jahreseinkommen als Grundlage und nicht die kurzzeitege Reduktion des monatlichen Gehaltes.
Wäre super, wenn jemand hier tiefergehendes Wissen über diesen Spezialfall hat und mir diese Frage beantworten könnte.
Vielen Dank!
Markus